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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2023

Gemeindeverwaltung geschlossen (Nationalfeiertag)

Am Montag, 31. Juli 2023 und Dienstag, 01. August 2023 (Nationalfeiertag), bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Mittwoch, 02. August 2023, zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet. In dringenden Fällen können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Marco Treier, +41 76 249 19 82, wenden. Herzlichen Dank. Die Gemeindeverwaltung

Rechtskraft der ­Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung am 07. Juli 2023 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat

Baugesuch; Öffentliche Auflage

Bauherrschaft: Hans Rudolf Burkart, Hof zur Kürze, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Hans Rudolf Burkart, Hof zur Kürze, 4324 Obermumpf / Martin Käser, Berghof, 4322 Mumpf / Einwohnergemeinde Mumpf, 4322 Mumpf / Staat Aargau; Projektverfasserin: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauobjekt: Ersatz der privaten Wasserleitung; Ortslage: Parzellen Nrn. 852, 834, 804, 803, 795 und 794 (Obermumpf) sowie Parzellen Nrn. 490, 491, 469 und 479 (Mumpf), Bärnetsacher, 4324 Obermumpf. Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 27. Juli 2023 bis 25. August 2023 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Erteilte Baubewilligung

Folgende Baubewilligung wurde erteilt: Bauherrschaft: René Borer, Grellingen; Bauobjekt: Bau einer Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Nr. 257 (AGV 57), Grundgasse 2, Obermumpf. Der Gemeinderat

Tierschutz; Lieber bunt als laut

Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb, den Tieren zuliebe, nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 01. August zu zünden. Herzlichen Dank. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierschutz.com. Der Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden. Auch bodendeckende Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Einlaufschächte freigelegt sind. Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten. Sträucher, Lebhäge usw., die den Hydranten verdecken, sind zurückzuschneiden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von Sicht behindernden Bäumen und Sträuchern haftbar gemacht werden können. Die Grundeigentümer werden eingeladen, diese Bestimmungen zu beachten und den Rückschnitt zu veranlassen. Der Gemeinderat

Demission aus der Finanzkommission

Die Finanzkommission hat sich über die Zusammensetzung und die Weiterführung Gedanken gemacht. Nach dieser dritten Amtsperiode der drei Mitglieder werden sie sich voraussichtlich nicht zur Wiederwahl stellen. Um eine gute Übergabe und Kontinuität sicherzustellen, hat die Finanzkommission entschieden, dass Philipp Schlatter bereits auf Ende 2023 das Amt niederlegen wird. Die Entscheidung ist ihm nicht leichtgefallen, denn die Finanzkommission ist ein eingespieltes Team und die Zusammenarbeit ist nicht nur erstklassig, sondern mache auch viel Spass. Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt von Philipp Schlatter sehr. Die Begründung ist jedoch nachvollziehbar und lobenswert. Herr Schlatter war, nach seiner Tätigkeit im Gemeinderat, ein kompetentes Finanzkommissionsmitglied. Der Gemeinderat dankt Herrn Schlatter für seinen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Obermumpf herzlich. Er wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat dem Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben und den Gemeinderat aufgefordert, die Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 22. Oktober 2023 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Obermumpf) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 08. September 2023, 12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann auf der Website obermumpf.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Der Gemeinderat