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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2023

Baugesuch; Öffentliche Auflage

• Bauherrschaft / Grundeigentümerin / Projektverfasserin: Barbara Annet Hensel, Hinterdorf 3a, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: Liegenschaftssanierung; Ortslage: Parzelle Nr. 334 (AGV 266), Moosmet 5, 4324 Obermumpf. • Bauherrschaft/Grundeigentümer: Karl Theo Ochsenreither und Sandra Katharina Eichenlaub, Bündtenmatt 6, 4324 Obermumpf; Projektverfasserin: Hasler Gartenbau GmbH, Hauptstrasse 65, 4315 Zuzgen; Bauobjekt: Gartenumgestaltung und Bau eines Pools; Ergänzung: Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Nr. 67 (AGV 488), Bündtenmatt 6, 4324 Obermumpf. Diese Baugesuche liegen in der Zeit vom 13. Juli 2023 bis 11. August 2023 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Erteilte Baubewilligung

Folgende Baubewilligung wurde erteilt: Bauherrschaft: Mahalingam Maniccam und Sarojinidevy Mahalingam, Obermumpf; Bauobjekt: Dachsanierung auf der Parzelle Nr. 282 (AGV 222), Unterer Bingert 1, Obermumpf. Der Gemeinderat

Winterdienst

Auf den nächsten Winter sucht die Gemeinde Obermumpf eine(n) Mitarbeiter(in) für den Winterdienst. Der Gemeinderat freut sich über Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen gerne der Leiter Unterhaltsdienst, André Hofer (+41 79 791 57 81). Der Gemeinderat

Identitätskarte und Pass noch gültig?

Bald beginnen die Sommerferien und viele Leute geniessen ihren Urlaub in der nahen und fernen Umgebung. Reisefreudige sollten rechtzeitig kontrollieren, ob ihre Identitätskarte und/oder ihr Pass noch gültig sind. Die Identitätskarte kann auf dem Einwohnerdienst beantragt werden. Passanträge werden nur noch vom Ausweiszentrum Aargau in Aarau entgegengenommen. Die Ausstellung einer Identitätskarte resp. eines Passes dauert zwischen 5 und 10 Arbeitstagen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 062 873 14 09 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Einwohnerdienst