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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2024

Baugesuche; Öffentliche Auflage

Gesuch: EBPA-3419-9831

Bauherrschaft: Ulf Kommich, Ausserdorf 14, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Ulf Kommich und Grit Müller, Ausserdorf 14, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Ulf Kommich, Ausserdoref 14, 4324 Obermumpf; Bauvorhaben: Gartengestaltung (nachträgliches Baugesuch); Standort: Ausserdorf 14; Parz.-Nrn.: GB Obermumpf, Parzelle 515; Zone: Kernzone

Gesuch: EBPA-3977-4840

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Einwohnergemeinde Obermumpf, Bauverwaltung, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf; Bauvorhaben: Ersatz Wasserleitung und Instandstellung Gemeindestrasse «Juchstrasse»; Standort: Juchstrasse; Parz.-Nrn.: GB Obermumpf, Parzelle 344; Zone: Wohnzone W2; • Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 13.06. – 12.07.2024 öffentlich auf und können während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Hinweis: Für das Bauvorhaben der Einwohnergemeinde wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 ein Verpflichtungskredit über CHF 95’000.00 bewilligt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Damit die Bauarbeiten möglichst bald ausgeführt werden können, findet die öffentliche Auflage des Baugesuches gleichzeitig mit der Referendumsfrist des Gemeindeversammlungsbeschlusses statt. Sollte gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss das Referendum ergriffen werden, so wird die Baubewilligung ausgesetzt, bis der Gemeindeversammlungsbeschluss rechtskräftig ist. Der Gemeinderat

Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024; Beschlüsse

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 haben von 715 Stimmberechtigten 44 teilgenommen. Das Beschlussquorum von 143 (1/5 der Stimmberechtigten) konnte somit nicht erreicht werden und es unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023; 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates über das Geschäftsjahr 2023; Genehmigung der Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde; 4. Genehmigung eines Zusatzkredites über CHF 110‘000.00 für den Neubau und Ersatz der Wasserleitung Ausserdorf bis Pumpenhaus; 5. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 95‘000.00 für den Ersatz der Wasserleitung in der Juchstrasse sowie für die Wiederinstandstellung der Gemeindestrasse. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten (derzeit 72) das Referendum ergriffen wird. Entsprechende Unterschriftsbogen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Referendumsfrist läuft in der Zeit vom 13. Juni bis und mit 12. Juli 2024. Der Gemeinderat

Aufhebung Feldweg

Der Feldweg (Grundstück GB Obermumpf, Teilfläche Parzelle 1205 (ca. 360 m2), Hasliboden) wird aufgehoben und an den angrenzenden Landeigentümer, Stocker Thomas, Brunnacherhof, 4324 Obermumpf, verkauft. Die Akten zum Verkauf liegen vom 13. Juni – 12. Juli 2024 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen den Verkauf kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher bzw. von der Einsprecherin selbst oder von einer von ihm/ihr bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher bzw. die Einsprecherin anstelle des vorgesehenen Verkaufs beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat.

Infoveranstaltung Dorfladen

Tiefe Umsatzzahlen sowie bevorstehende Investitionen in Liegenschaft und Ladeneinrichtung gefährden die Zukunft unseres Dorfladens. Lösungsansätze sind vorhanden – trotzdem ist der Fortbestand ungewiss. Ein Dorfladen sowie auch eine Postagentur gehören zu einem attraktiven Wohnort. Dem Gemeinderat liegt der Fortbestand unseres Dorfladens deshalb auch sehr am Herzen. Anlässlich einer Informationsveranstaltung informiert der Gemeinderat über den aktuellen Stand und die vorhandenen Lösungsansätze. Gemeinsam sollen weitere Ideen und Möglichkeiten erarbeitet werden. Die Veranstaltung findet statt am Montag, 24. Juni 2024, 19:30 Uhr, in der Turnhalle Neumatt. Es sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf eine gute Beteiligung und einen angeregten Austausch. Der Gemeinderat.

Meldung bei Wechsel von ­Mietverhältnissen

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Der Einwohnerdienst

eUmzug – elektronische ­Umzugsmeldung; Erinnerung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden. Der Einwohnerdienst

Budget 2025

Anträge oder Eingaben für das Budget 2025 sind mit den notwendigen Begründungen und Unterlagen bis spätestens 28. Juni 2024 dem Gemeinderat Obermumpf einzureichen. Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins. Der Gemeinderat

Naturschutzverein, Botanische ­Exkursion und Bänklifest

Am Sonntag, 23. Juni, gehen wir auf botanische Exkursion. Unter der Führung von Michael Siegrist entdecken wir alltägliche und besondere Pflanzen in Feld, Wald und Wiese. Zum Abschluss treffen wir auf der Malzrüti ein und weihen zusammen mit allen Helfenden die neu installierten Bänke ein. Alle sind zu Speis und Trank am Feuer eingeladen. Treffpunkt: 13.30 Uhr beim Milchhüsli.Der Vorstand

Mittagstisch

Am Mittagstisch vom Dienstag, 18.6. gibt es Salat, Polenta mit Rindsragout und Dessert. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.

Musikverein

Musiktag Oberrüti

Der Musikverein Obermumpf nimmt am Sonntag, 16. Juni, am Musiktag in Oberrüti teil. Um 11:45 Uhr spielen wir ein Unterhaltungskonzert für die Besucher auf dem Festareal. Bei der Marschmusik mit Tambouren ist der MVO um 14.45 Uhr mit dem Marsch «Flic-Flac» auf der Paradestrecke vertreten. Für Interessierte hat es noch freie Plätze im Car, bitte melden Sie sich bei einem Mitglied. Der MVO freut sich auf viele Zuhörer und einen erfolgreichen Musiktag 2024!

Platzkonzert

Am Mittwoch, 19. Juni, um 20.15 Uhr findet auf dem Schulhausplatz der Schulanlage Neumatt in Obermumpf ein Platzkonzert des Musikvereins statt. Unter der Leitung von Bodo Maier hat der MV-Obermumpf ein unterhaltsames Programm einstudiert. Ab 19 Uhr steht eine kleine Festwirtschaft für Speis und Trank bereit. Durchführung bei schlechter Witterung am 26. Juni 2024 (Ersatzdatum) – Eintritt frei – Der MVO freut sich auf Ihren Besuch und einen schönen Konzertabend im Dorf.