Rücksicht auf die Fussgänger und insbesondere auf die Kindergarten- und Schulkinder
Der Gemeinderat stellt bedauerlicherweise immer wieder fest, dass einige Automobilisten sehr schnell auf den Gemeindestrassen unterwegs sind. Wir bitten die Bevölkerung, das Tempo auf den Gemeindestrassen den Gegebenheiten anzupassen und Rücksicht auf die Fussgänger und insbesondere auf die Kindergarten- und Schulkinder zu nehmen. Herzlichen Dank. Der Gemeinderat
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Der Einwohnerdienst
eUmzug – elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden. Der Einwohnerdienst
Steuerrechnung 2022
Sie haben kürzlich die Kantons- und Gemeindesteuerrechnung 2022 erhalten. Diese muss bis spätestens 31. Oktober 2022 bezahlt werden. Für Vorauszahlungen erhalten Sie einen Vergütungszins von 0,1 %. Weitere Einzahlungsscheine können Sie bei der Abteilung Finanzen bestellen. Besten Dank für die fristgerechte Zahlung. Die Abteilung Finanzen
eFristen – Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen
Mit der Applikation eFristen können Sie eine Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen beantragen. Sie können die Fristenstreckung auf der Website obermumpf.ch (E-Government) oder mit der Gemeinde-App «Obermumpf» beantragen. Die Gemeindeverwaltung
Röm.-kath. Frauenbund
Das Vorstands-Team dankt den Mitgliedern für die grossartige Unterstützung mit ihrer Teilnahme an der schriftlichen Abstimmung. Alle drei Traktanden sind mit einem Mehr gutgeheissen worden. Das Protokoll der Auszählung wurde per Email versendet. Wer das Protokoll in Papierform haben möchte, darf sich gerne bei der Präsidentin melden. Herzliche Grüsse, euer Vorstand
Generalversammlung Procap Fricktal
Unsere Generalversammlung findet am Samstag, 23. April, um 14.00 Uhr im Restaurant Rössli in Eiken statt. Die Einladungen sind an alle Aktiv-, Solidar- und Kollektivmitglieder anfangs März verschickt worden. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist bis am 9. April. Anmeldungen zu Generalversammlung bitte an Trix Lenzin, Pilger 118, 5062 Oberhof,