Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.15 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei Sirenenalarm. Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die APP auf Ihr Smartphone www.alert.swiss.
Notfalltreffpunkte (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkte.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Baugesuch
Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Sandro und Pascale Vezzani, Hauptstrasse 52, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 78, Hauptstrasse 52; Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 30.01. bis 28.02.2025 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat
Baugesuch (Gemeinde Stein)
Das nachfolgende Baugesuch liegt in der Zeit vom 30.01. – 28.02.2025 in der Gemeinde Stein auf. Da die Gemeinde Obermumpf im Einwenderradius des Bauobjektes befindet, erfolgt die Publikation auch unter den amtlichen Publikationen der Gemeinde Obermumpf. Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 24, 4052 Basel; Grundeigentümer: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern; Projektverfasser: Ingenieurbüro Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen; Bauobjekt: GB Stein, Parzelle 1443, Bahnhofstrasse; Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Mobilfunkanlage STEO/STSX und Neubau Mobilfunkanlage mit neuem Mast und neuen Antennen. SBB-Code: STSX / SCS-Code: SBNH. Für das Bauvorhaben ist eine kantonale Zustimmung erforderlich. Die öffentliche Auflage findet vom 30.01. – 28.02.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Bewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Mittagstisch
Am Mittagstisch vom Dienstag, 4.2., gibt es Salat, Älplermaggronen mit Apfelmus und Dessert. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.
Zäme 4324: Spiel&Jassnachmittag
Am Donnerstag, 6.2., findet wieder der Spiel&Jassnachmittag im Restaurant Rössli von 14–17 Uhr statt. Spiele und Jasskarten sind vorhanden- willkommen sind alle! Mehr Infos bei Susi Hohler Tel. 077 432 84 46