Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 25.11.2021 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 24.06.2021. 2. Genehmigung Personalreglement. 3. Genehmigung Budget 2022.
Einwohnergemeinde
1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 24.06.2021. 2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an a) Schmidt Markus-Andreas, deutscher Staatsangehöriger, b) Lundin Peter, schwedischer Staatsangehöriger. 3. Bewilligung Kredit in Höhe von CHF 35 100 für die Sportplatzbeleuchtung. 4. Bewilligung Kredit in Höhe von CHF 27 300 für das Anbringen von Aussenstoren an der Turnhallenfassade. 5. Genehmigung Anpassung Gemeinderatsentschädigung per 01.01.2022. 6. Genehmigung Personalreglement. 7. Genehmigung Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 125 %. 8. Wahl von Monika Jakoberger als Stimmenzähler-Ersatzmitglied für die Amtsperiode 2022/2025 (Ersatzwahl).
Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtsgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/10 der Stimmberechtigten (Ortsbürgergemeinde) bzw. 1/5 der Stimmberechtigten (Einwohnergemeinde) das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 3. Januar 2022. Die Beschlüsse über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Oberhof (Traktandum 2) sind unmittelbar nach der Abstimmung in Rechtkraft erwachsen. Gemeinderat
Wahl eines Stimmenzähler-Ersatzmitgliedes für die Amtsperiode 2022/2025
Gestützt auf § 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird das nachfolgende Wahlergebnis der Versammlungswahl vom 25.11.2021 veröffentlicht: 1. Wahlgang: Eingelangte Wahlzettel 50; Leere und ungültige Wahlzettel 3; In Betracht fallende Wahlzettel 47; Absolutes Mehr 24; Gewählt ist: Monika Jakoberger 47 Stimmen. Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Rümli
Das Rümli ist am Freitag, 3. Dezember von 19.30 bis 23 Uhr geöffnet. Wir freuen uns, wenn uns wieder viele Jugendliche in unserem Jugendraum besuchen. Das Betreuerteam
Gemeindeverwaltung geschlossen
Siehe unter Wölflinswil.
Jurapark-Weihnachtsbaum, Verkauf frisch ab Feld
Siehe unter Wölflinswil.
Weihnachtsbaumverkauf Wölflinswil und Oberhof
Siehe unter Wölflinswil.