Die nächste Altpapier-Hausabfuhr findet am Donnerstag, 20. November statt. Das Papier ist bis 7 Uhr am gleichen Ort wie die Kehrichtsäcke bereitzustellen. Die Bevölkerung der Höfe kann ihre Altpapierbündel beim Veloständer in der Schulanlage Moos deponieren. Das Papier wird nur in gebündelter, verschnürter Form mitgenommen. Karton wird nicht eingesammelt (separate Sammlungen). Futtersäcke sind nicht der Papier-Sammlung mitzugeben (Karton).
Mäuseschwanzabgabe
Auch im Jahr 2025 findet die Mäuseschwanzannahme von Oberhof und Wölflinswil wieder für beide Gemeinden gemeinsam statt: am Montag, 24. November, 16.30 bis 17.30 Uhr, beim Bauamt, neben dem alten Gemeindehaus in Wölflinswil. Bitte geben Sie vor Ort die Bankverbindung für die Überweisung des Mäusegeldes bekannt.
In Abänderung der Rodungsbewilligungen vom 31. Januar 2001, vom 30. März 2004 und vom 26. Oktober 2017 sollen insgesamt 4’383 m2 Rodungsersatz nicht mehr innerhalb des Perimeters der Deponie Seckenberg, sondern auf den Parzellen Nr. 406 in Oberhof, Nr. 195 in Oeschgen und Nr. 858 in Frick erbracht werden. Bei den Flächen in Oberhof und Oeschgen handelt es sich um bereits bestockte Flächen, bei der Fläche in Frick ist eine Aufforstung vorgesehen. Das Gesuch um Abänderung der Rodungsersatzflächen wird gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen vom 13. November 2025 bis am 12. Dezember 2025 in den Gemeindekanzleien Frick, Oberhof und Oeschgen öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Gesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten. Departement, Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald