Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang vom 28. September 2025; Finanzkommission, Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatzmitglieder, Steuerkommission und Ersatzmit-glied Steuerkommission; stille Wahl
Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 28. September 2025 wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren. Gemäss § 30 ff GPR war eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge ein-gereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Dementsprechend wurden folgende Personen in stiller Wahl gewählt:
• Fricker, Bruno, 1958, Solb 200, parteilos, bisher; Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätes-tens am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirt-schaft und Inneres, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und den Sachverhalt kurz darstellen. Wahlbüro.
Baugesuche – öffentliche Auflage
Bauherrschaft: Koch Jasmin und Jan, Dorfstrasse 1, 5062 Oberhof; Projektverfasser: Amsler Solar GmbH, Rank 22, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: Aufdach Photovoltaikanlage; Ortslage: Parzelle 103, Gebäude Nr. 1, Dorfstrasse, Dorfkernzone; Kantonale Zustimmung: erforderlich; Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 05.09.2025 bis 06.10.2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Ge-meinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Baugesuch - öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 05.09.2025 bis 06.10.2025 öffentlich bei der Gemeindever-waltung in Wölflinswil auf: Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz), Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern; Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren; Bauprojekt: WLFW/Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor für Swisscom (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage) Ortslage: Parz. Nr. 511, Bettlig, Landwirtschaftszone; Kantonale Bewilligung: erforderlich; Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wölflinswil schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Ein-wendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.