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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 36-2025

Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang vom 28. September 2025; Finanzkommission, Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatzmitglieder, Steuerkommission und Ersatzmit-glied Steuerkommission; stille Wahl

Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 28. September 2025 wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren. Gemäss § 30 ff GPR war eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge ein-gereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Dementsprechend wurden folgende Personen in stiller Wahl gewählt:

Finanzkommission (3 Sitze)

• Frei Holenstein, Agnes, 1973, Benkenbachweg 327, parteilos, bisher; • Jakoberger, Beat, 1964, Hinterbühlstrasse 231, parteilos, bisher; • Kuoni, Gabriela, 1970, Juchstrasse 233, parteilos, bisher

Stimmenzähler (2 Sitze)

• Roth, Katharina, 1961, Bühl 51a, parteilos, bisher; • Näf, Simona, 2003, Dorfstrasse 2, parteilos, bisher

Stimmenzähler-Ersatzmitglieder (2 Sitze)

• Fricker, Adrian, 1989, Solb 200, parteilos, bisher; • Jakoberger, Monika, 1965, Hinterbühlstrasse 231, parteilos, bisher

Steuerkommission (3 Sitze)

• Kuoni, Alois, 1965, Juchstrasse 233, parteilos, neu; • Rihs-Herzog, Marc, 1992, Schulstrasse 263, parteilos, neu; • Studer, Leonie, 1988, Benkerjoch 201, parteilos, neu

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

• Fricker, Bruno, 1958, Solb 200, parteilos, bisher; Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätes-tens am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirt-schaft und Inneres, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und den Sachverhalt kurz darstellen. Wahlbüro.

Baugesuche – öffentliche Auflage

Bauherrschaft: Koch Jasmin und Jan, Dorfstrasse 1, 5062 Oberhof; Projektverfasser: Amsler Solar GmbH, Rank 22, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: Aufdach Photovoltaikanlage; Ortslage: Parzelle 103, Gebäude Nr. 1, Dorfstrasse, Dorfkernzone; Kantonale Zustimmung: erforderlich; Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 05.09.2025 bis 06.10.2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Ge-meinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Baugesuch - öffentliche Auflage

Folgendes Baugesuch liegt vom 05.09.2025 bis 06.10.2025 öffentlich bei der Gemeindever-waltung in Wölflinswil auf: Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz), Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern; Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren; Bauprojekt: WLFW/Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor für Swisscom (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage) Ortslage: Parz. Nr. 511, Bettlig, Landwirtschaftszone; Kantonale Bewilligung: erforderlich; Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wölflinswil schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Ein-wendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.