Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 26.06.2025 veröffentlicht.
Ortsbürgergemeinde
1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 23.11.2023. 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2024. 3. Genehmigung Jahresrechnung 2024. 4. Zustimmung Wahlbeschlüsse betreffend Finanzkommission und Stimmenzähler für die Amtsperiode 2026/2029.
Einwohnergemeinde
1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 17.03.2025. 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2024. 3. Genehmigung Jahresrechnung 2024.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtsgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/10 der Stimmberechtigten (Ortsbürgergemeinde) bzw. 1/5 der Stimmberechtigten (Einwohnergemeinde) das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 04. August 2025. Gemeinderat
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 07. Juli bis Freitag, 08. August reduziert geöffnet. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Dienstag bis Donnerstag durchgehend von 8.30 Uhr bis 13 Uhr. Wir sind nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da (Tel. 062 867 60 40). In dringenden Fällen (Todesfall etc.) bitten wir Sie, die Nummer 062 867 60 44 zu wählen. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Sommertage!
Regionales Steueramt Frick
Knapp 58 % aller Steuererklärungen 2024 wurden eingereicht. Besten Dank dafür. All jene, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Das Ausfüllen kann vereinfacht werden, indem das Steuerprogramm EasyTax verwendet wird. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen wer-den. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, wird um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches gebeten. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Dienste» – «Online-Schalter» – «Fristerstreckung Steuererklärung» elektronisch möglich. Alle Pflichtigen, die bis am 8. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden eine Mahnung erhalten. Mahnungen sind kostenpflichtig. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick