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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2024

Ersatzwahl Gemeinderat

Nach dem Rücktritt von Markus Liebi als Gemeinderat hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/25 auf das Abstimmungswochenende vom 22. September 2024 festgelegt. Wahlvorschläge als Gemeinderätin oder als Gemeinderat sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und
§ 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei oder über die Website www.oberhof.ch, bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für den Gemeinderat sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Sommeröffnungszeiten
Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 08. Juli bis Freitag, 09. August reduziert geöffnet. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Dienstag bis Donnerstag durchgehend von 8.30 Uhr bis 13 Uhr. Wir sind nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da (Tel. 062 867 60 40). In dringenden Fällen (Todesfall etc.) bitten wir Sie, die Nummer 079 934 75 71 zu wählen. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Sommertage!

Regionales Steueramt Frick

Knapp 60 % aller Steuererklärungen 2023 haben wir erhalten. Dafür danken wir Ihnen bestens. Wir bitten all jene, welche ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies umgehend nachzuholen. Sie können sich das Ausfüllen vereinfachen, indem Sie das Steuerprogramm EasyTax verwenden. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen werden. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, bitten wir Sie um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Verwaltung», «Online-Schalter» elektronisch möglich. Sie erleichtern uns damit die Arbeit wesentlich. Alle Pflichtigen, welche bis 7. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden von uns eine Mahnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Mahnung kostenpflichtig ist. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick