Eierlesen – Strassensperrung
Am Donnerstag, 18. Mai (Auffahrt) findet das traditionelle Eierlesen statt. Die Dorfstrasse ist zwischen 12 und zirka 17 Uhr nicht durchgehend befahrbar. Die Strasse ist im Bereich zwischen den Einmündungen «im Mösli» und «Moosstrasse» gesperrt.
Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 18. Mai (Auffahrt) geschlossen. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an Tel. 079 934 75 71.
Neophyten-Säcke ab sofort erhältlich
In Oberhof und Wölflinswil ist der Naturschutzverein Wölflinswil schon mehrere Jahre daran, die invasiven Neophyten ausserhalb des Siedlungsgebietes zu bekämpfen. Sie gefährden die biologische Vielfalt und können in unterschiedlichen Lebensräumen verschiedenste Schäden verursachen. Für die Bekämpfung der invasiven Neophyten ist eine grösstmögliche Koordination erwünscht. Deshalb sollen auch die Hausgärten auf entsprechende Pflanzen geprüft und diese sachgerecht entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung hat der Kanton Aargau «Neophyten-Säcke» lanciert. Es handelt sich dabei um milchig-transparente 60 Liter-Säcke. Diese können ab sofort kostenlos bei der Gemeinschaftsverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Spezial-Säcke können durch die Bevölkerung am gleichen Standort deponiert werden, wie der Hauskehricht. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen.
Beschluss-Publikation Abwasserverband Sisslebach
Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Vorstandssitzung vom 10. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: – Genehmigung Rechnung 2022; Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick