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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2024

Beschlussprotokoll der 3. Einwohnergemeindeversammlung vom 03.12.2024

An der Gemeindeversammlung vom 03.12.2024 haben 76 stimmberechtigte Personen teilgenommen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2024: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 wird mit grossem Mehr genehmigt. 2. Budget 2025. 2.1 Festsetzung der Steuern, Gebühren, Beiträge, Abgaben und Entschädigungen 2025. 2.2 Budget 2025: Die Steuern, Gebühren, Abgaben und Entschädigungen 2025 und das Budget 2025 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 8’032.00 sowie die Investitionsrechnung 2025 der Gemeinde Nusshof werden mit 34 Ja zu 32 Nein Stimmen genehmigt. 3. Neuer Konzessionsvertrag Elektrizitätsnetz zwischen der Gemeinde Nusshof und der Elektra Baselland (EBL): 1. Der Konzessionsvertrag Elektrizitätswerk mit der Elektra Baselland Liestal wird mit grossem Mehr genehmigt und der Gemeinderat ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. 2. Der Gemeinderat erhält gemäss Art. 6, Abs. 2 des Konzessionsvertrags die Kompetenz, die Konzessionsabgabe jährlich festlegen zu können. Die Höhe der Abgabe kann erstmalig für das Jahr 2026 angepasst werden. 3. Für das Jahr 2025 verbleibt die Abgabenhöhe bei 0.34 Rp./kWh (exkl. MwSt.), analog der Abgabe der vergangenen Jahre. 4. Die Konzessionsabgabe kann in den Folgejahren vom Gemeinderat im Bereich von 0.3 bis 0.4 Rp./kWh (exkl. MwSt.) festgelegt werden. 5. Der Konzessionsvertrag tritt nach der allseitigen Unterzeichnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft. 4. Gemeindeinitiative zur Wählbarkeit von Einwohnenden mit Niederlassung C in die Schulräte und Sozialhilfebehörden der Baselbieter Gemeinden («Wählbarkeits-Initiative»): Die Gemeindeinitiative «Wählbarkeits-Initiative» wird mit folgendem Wortlaut mit grossem Mehr genehmigt: Nichtformulierte Gemeindeinitiative zur Änderung der Kantonsverfassung zur Wählbarkeit von Einwohnenden mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in den Schulrat und die Sozialhilfebehörde ihrer Wohnsitzgemeinde («Wählbarkeits-Initiative»). I. Gestützt auf § 49 Abs. 1 der basellandschaftlichen Kantonsverfassung stellen die unterzeichnenden Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft folgendes Begehren (nichtformulierte Initiative nach § 28 Abs. 3 KV und § 65 Abs. 1 GPR): Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft sei so zu ändern, dass den Gemeinden die Kompetenz zufällt, mittels Anpassung ihrer Gemeindeordnung vorzusehen, dass Einwohnende mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die zudem seit einer von den Gemeinden selbst zu bestimmenden Anzahl Jahre (Mindestaufenthaltsdauer) ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, in die Sozialhilfebehörde und den Schulrat der Gemeinde gewählt werden können, bzw. in den gemeinsamen Schulrat oder die gemeinsame Sozialhilfebehörde, an welchen die Gemeinde beteiligt ist. II. Federführend ist die Gemeinde Anwil, Schulweg 79, 4469 Anwil. III. Die Gemeindeversammlung ermächtigt den Gemeinderat gemäss § 81c GPR, dieses Begehren jederzeit vorbehaltlos zurückzuziehen. 5. Diverses. Ablauf der Referendumsfrist: 03.01.2025

Weihnachtssingen der Kreisschule Nusshof-Wintersingen

Am Mittwoch, 18. Dezember 2024 um 18.00 Uhr singen die Schüler/innen der Kreisschule Nusshof – Wintersingen stimmungsvolle Weihnachtslieder vor dem Adventsfenster im Kindergarten. Dazu wird ein kleiner Apéro angeboten. Die Schulleitung und Lehrpersonen der Kreisschule freuen sich, Sie an diesem Abend vor dem Kindergarten in Wintersingen begrüssen zu dürfen.