Öffentliche Planauflage – Gemeinde Nusshof: Bauprojekt für den Buswendeplatz «Im Dörfli»
Gemeinde Nusshof: Bauprojekt für den Buswendeplatz «Im Dörfli»; Planauflage. Projektbeschreibung: Das von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 20. August 2026 beschlossene Bauprojekt für den Buswendeplatz «Im Dörfli» wird in einem kombinierten Verfahren gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes und § 40 des Gesetzes über die Enteignung, während 30 Tagen, vom 17. September 2026 bis 16. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung Nusshof, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen, öffentlich aufgelegt und kann dort während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Schriftliche und begründete Einsprachen zu diesem Bauprojekt sowie die Forderungen für Landabtretungen, Eingriffe in Miet- und Pachtverhältnisse und die zu enteignenden Rechte sind bis spätestens 16. Oktober 2026 der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen. Ablauf der Frist: 16.10.2026.
Kantonaler Führungsstab: Teilstab Trockenheit wird deaktiviert
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen hat sich die Situation im Kanton Basel-Landschaft teilweise entspannt. Der Kantonale Führungsstab hat deshalb den Teilstab Trockenheit per 11. September 2026 deaktiviert. Die Entwicklung wird durch die zuständigen kantonalen Fachstellen weiterhin aufmerksam beobachtet. Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Seit dem 11. September 2026, 12.00 Uhr, ist das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder erlaubt. Dabei gilt weiterhin: Feuer müssen jederzeit beaufsichtigt werden. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Die Glut muss vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Himmelslaternen bzw. Heissluft-Ballons mit offenem Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzern bleiben verboten. Weitere Einschränkungen bleiben bestehen: In sämtlichen Fliessgewässern des Kantons gilt weiterhin ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot, ausgenommen Rhein und Birs. Es gilt weiterhin ein generelles Wasserentnahmeverbot aus den Fliessgewässern, ausgenommen Birs und Rhein. Im gesamten Kanton gilt weiterhin ein absolutes Feuerwerksverbot. Die Trinkwasserversorgung ist grundsätzlich gesichert. Die Auswirkungen der Trockenheit, insbesondere auf Landwirtschaft, Wald, Fliessgewässer und Grundwasser, werden weiterhin beobachtet. Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Online-Informationsplattform «Trockenheit».