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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 37-2024

Öffnungszeiten der ­Gemeindeverwaltung während den Herbstferien

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 30. September 2024 bis Sonntag, 6. Oktober 2024 ferienhalber geschlossen. Ab Montag, 7. Oktober 2024 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.

Erinnerung; Rückschnitt von ­Bäumen und Sträuchern

Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in § 37 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen. Der Gemeinderat fordert deshalb die fehlbaren Grundstückbesitzerinnen und –Besitzer auf, die ins Strassen- bzw. Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen bis Sonntag, 22. September 2024 zurückzuschneiden.

Aufgebot zum Nachschiesskurs 2024

Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahr 2024 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Schiesswesen, den Befehl einzurücken am Samstag, 23. November 2024, Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr.

Entsorgung von invasiven ­Neophyten mit dem ­Neophytensack

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die durch den Menschen als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns gelangt sind oder ungewollt eingeschleppt wurden. Einige dieser Neophyten haben angefangen, sich in der Natur äusserst stark auszubreiten und durch üppigen Wuchs die einheimischen Pflanzen zu verdrängen - sie sind invasiv. Lässt man diese Entwicklung gewähren, hat dies langfristig tiefgreifende Folgen für die einheimische Artenvielfalt. Zum Problem geworden ist dies insbesondere im Wald, auf Magerwiesen und an den Fliessgewässern.Um die unkontrollierte Ausbreitung von invasiven Neophyten zu bremsen, müssen diese vom Kanton, den Gemeinden und privaten Grundeigentümern eingedämmt werden. Damit es nicht zu ungewollten Verschleppung durch Samen, Blüten oder Früchten kommt, ist eine korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Dazu stellt der Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden neu den Neophytensack zur Verfügung. Mit diesem können invasive Neophyten über den Hauskehricht entsorgt werden. Die Säcke können kostenlos beim Neophytenbeauftragten, Ueli Michel, 079 233 29 79, bezogen und wieder abgegeben werden. Sie dürfen nicht via Grüngutsammlung entsorgt werden. Im Neophytensack dürfen ausschliesslich invasive Neophyten entsorgt werden, keine weiteren Abfälle oder Grüngut. Informationen über invasive Neophyten, wie zum Beispiel Listen der relevanten Pflanzen, finden Sie unter www.neobiota.bl.ch in der Rubrik «Invasive Neophyten». Die Praxishilfe Neophyten sowie Neophytenflyer sind ebenfalls online verfügbar oder können als gedruckte Exemplare über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bestellt werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerflieder, Einjährigem Berufkraut, Goldrute, Kirschlorbeer und weiteren invasiven Neophyten!