Beschlussprotokoll der 2. Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2024
An der Gemeindeversammlung vom 11.06.2024 haben 21 stimmberechtigte Personen teilgenommen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. März 2024: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. März 2024 wird einstimmig genehmigt. 2. Rechnung 2023: Die Rechnung 2023 der Einwohnergemeinde Nusshof mit einem Ertragsüberschuss von CHF 33’031.04 wird einstimmig genehmigt. Der Ertrag wird dem Bilanzfehlbetrag gutgeschrieben. 3. Zusammenschluss und Statuten Zweckverband Bevölkerungsschutz Argantia: Die Statuten des Verbandes Bevölkerungsschutz Argantia werden einstimmig genehmigt und es wird dem Zusammenschluss der drei Regionen Altenberg, Ebenrain und Ergolz zugestimmt. 4. Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen: Das Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Einwohnergemeinde Nusshof wird einstimmig genehmigt. 5. Diverses. Ablauf der Referendumsfrist: 11.07.2024.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während den Sommerferien
Vom Montag, 1. Juli 2024 bis Sonntag, 14. Juli 2024 bleibt die Gemeindeverwaltung ferienhalber geschlossen. Ab Montag, 15. Juli 2024 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für Notfälle oder Todesfälle beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter. Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schon jetzt schöne und erholsame Sommerferien.
Stille Wahl / Gemeindepräsident Nusshof für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028
Rolf Wirz hat sich bereit erklärt, als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 zur Verfügung zu stellen. Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Nusshof die Urnenwahl umgangen werden. Rolf Wirz wurde von der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission am 10. Juni 2024 in stiller Wahl als gewählt erklärt. Die RGPK widerruft den am 04.08.2024 angesetzten Wahlgang für die Wahl des Gemeindepräsidenten. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Budget 2025
In den nächsten Wochen beginnt der Gemeinderat bereits wieder mit den Arbeiten für das Budget 2025. Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2025 sind bis spätestens am Samstag, 31. August 2024 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.