Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
11.2 °C Luftfeuchtigkeit: 53%

Freitag
8 °C | 20.7 °C

Samstag
5.8 °C | 21.7 °C

Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2023

Krankenkassenprämienverbilligung 2024

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Anspruch muss online bei der SVA Aargau (www.sva-ag.ch/pv) geltend gemacht werden. Dafür wird ein Zugangscode benötigt. Haben Sie einen Code erhalten und sich noch nicht angemeldet? Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Meinung, dass Sie anspruchsberechtigt sind? Codes können seit Anfang Oktober 2023 unter obenstehendem Link bestellt werden. Anträge müssen bis spätestens am 31.12.2023 eingereicht sein. Neuzuzüger im Kanton Aargau stellen ihren Antrag unter: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag. Weiter sind sämtliche relevante Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innert 60 Tagen der SVA zu melden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Aargau 062 836 82 97, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./pv oder die Gemeindezweigstelle 062 866 11 11. Gemeindezweigstelle SVA

Baugesuch

• Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Ahmet und Caroline Imeri, Hardlimattstrasse 39, 4322 Mumpf; Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 581, AGV 276, Hardlimattstrasse 39; Bauvorhaben: Einfriedung (1.80 m, an die Parzellengrenze). • Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Labinot und Gilxhan Sherifi, Vordermattweg 30, 4322 Mumpf; Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 625, AGV 634, Vordermattweg 30; Bauvorhaben; Doppelgarage und Sitzplatzüberdachung. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 14.12.2023 bis 12.01.2024 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Die Bauverwaltung.

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025;

Am 19. November 2023 fand der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Da im 1. Wahlgang nicht alle Sitze vergeben werden konnten, wurde auf den 3. März 2024 ein 2. Wahlgang angesetzt. Da innert der Anmeldefrist (10 Tage nach dem 1. Wahlgang) sowie auch in der angesetzten Nachmeldefrist (5 Tage) keine Anmeldungen eingegangen sind, ist gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. Somit findet am 3. März 2024 statt eines zweiten Wahlgangs wieder ein erster Wahlgang statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 19. Januar 2024, 12:00 Uhr, abzugeben. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Mumpf bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro.

Kindergartenanmeldung

Ab 12. August 2024 besuchen diejenigen Kinder, welche zwischen dem 1.8.2019 und dem 31.07.2020 geboren sind, den Kindergarten. Das Anmeldeverfahren erfolgt durch die Schule und die entsprechenden Unterlagen wurden per Post zugestellt. Wir möchten Sie bitten, Ihr Kind bis spätestens am 31. Januar 2024 beim Primarschulverband Fischingertal, Schulverwaltung Frau Jacqueline Hohler, Neumatt, 4324 Obermumpf, anzumelden. Am Mittwoch, 12. Juni 2024 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr, findet ein Besuchsmorgen im Kindergarten statt, an dem Sie mit Ihrem Kind den Kindergarten besuchen. Kindergartenlehrpersonen, Schulleitung und Schulverwaltung

Mittagstisch Obermumpf

Am Mittagstisch vom Dienstag, 19. Dezember, gibt es ein Weihnachtsüberraschungs-Menü. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.