FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.
Verlagsleitung
Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 49-2023
Mumpf
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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt Region Mumpf
Die Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt sind am Freitag, 08. Dezember 2023 infolge Feiertag (Maria Empfängnis) geschlossen.
Gemeindeversammlung
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023 haben von 876 Stimmberechtigten 43 teilgenommen. Das Beschlussquorum von 176 konnte somit nicht erreicht werden und es unterliegen alle Beschlüsse, ausser Traktandum 6, dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 26 Abs. 1 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023; 2.a) Genehmigung der Kreditabrechnung Erschliessung Rifeld; 2.b) Genehmigung der Kreditabrechnung Lärmschutzwand Rifeld Ost; 3. Zustimmung zu einem Durchleitungsrecht für eine Gasleitung der Transitgas AG; 4. Zustimmung zur Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sowie zur Revision des Gebührenreglements; 5. Genehmigung des Budgets 2024 mit einem Steuerfuss von 119 %; 6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ryszard, Kornelia und Filip Czech. Alle Beschlüsse, ausser Traktandum 6, unterlegen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten (derzeit 88) das Referendum ergriffen wird. Entsprechende Unterschriftsbogen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Referendumsfrist läuft in der Zeit vom 7. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024.
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Wahlgang vom 3. März 2024; Nachnomination
Am 3. März 2024 findet der 2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates statt. Innert der gesetzten Anmeldefrist sind keine Anmeldungen eingegangen. Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation (das heisst bis am Montag, 11. Dezember 2023, 12:00 Uhr) abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro.
Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist am Freitag, 8. Dezember 2023, infolge Feiertag (Maria Empfängnis) den ganzen Tag geschlossen.
Mittagstisch Obermumpf
Am Mittagstisch vom Dienstag, 12. Dezember, gibt es Salat, Curryreis mit Poulet sowie Dessert. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.