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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 42-2021

 

Baugesuche
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Helga Hurt, Mattenweg 4, 4322 Mumpf; Projektverfasser: Hurt Architektur GmbH, Hauptstrasse 30, 4322 Mumpf; Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 512, Hauptstrasse 44; Bauvorhaben: Balkonverglasung. – Bauherrschaft und Grundeigentümer: ASYZ-Immobilien AG, Industriestrasse 22, 6302 Zug; Projektverfasser: IGD Grüter AG, Zügholzstrasse 1, 6252 Dagmersellen; Bauobjekt: Parzellen 707 und 708, Ankengasse; Bauvorhaben: Neubau 2 Mehrfamilienhäuser. Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 21. Oktober bis 19. November 2021 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Die Bauverwaltung.

Deponieren Kehrichtsäcke
Immer noch muss festgestellt werden, dass für die Kehrichtabfuhr vom Donnerstag die Kehrichtsäcke bereits am Mittwochabend an die Strasse gestellt werden. Tiere reissen die Säcke in der Nacht dann aber auf und der Abfall ist auf der ganzen Strasse verteilt. Die Bevölkerung wird deshalb aufgefordert, die Kehrichtsäcke erst am Sammlungstag, das heisst am Donnerstagmorgen bereitzustellen. Gemäss § 16 des Abfallreglements dürfen Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Zuwiderhandlungen können vom Gemeinderat mit Busse bestraft werden. Der Gemeinderat.

Entsorgung von Siedlungsabfällen / Grüngut
Es muss in letzter Zeit wieder vermehrt festgestellt werden, dass Siedlungsabfälle, insbesondere Grüngut illegal entsorgt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Siedlungsabfälle dem Sammeldienst der Gemeinde übergeben werden muss. Davon ausgenommen sind Abfall, der für die Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung dem Hersteller oder dem Handel zurückgegeben werden muss sowie privates Kompostieren von Grünabfällen, sofern es ohne Gefährdung von Gewässern oder Beeinträchtigung der Nachbarn erfolgt. Das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen im Freien auf öffentlichem oder privatem Grund (z. Bsp. Flur, Wald, Gewässer, Anlagen, Strassen oder Plätzen) ist verboten. Grüngut ist der kommunalen Sammelstelle an der alten Obermumpferstrasse zuzuführen oder privat zu kompostieren. Bei Zuwiderhandlungen kann der Gemeinderat mittels Strafbefehl Bussen bis CHF 2000.00 aussprechen. Der Gemeinderat.

Öffentlicher Defibrillator
Bei Herzstillstand kann richtiges Handeln Leben retten. Beim Feuerwehrmagazin wurde deshalb ein öffentlich zugänglicher Defibrillator installiert. Für die Bevölkerung ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Veranstaltung geplant, an welcher das Gerät und dessen Handhabung vorgestellt werden. Der Gemeinderat.

Wahl eines Mitgliedes für die Finanzkommission für die Amtsperiode 2022/2025; Stille Wahl
Für den zweiten Wahlgang der Wahl eines Mitgliedes für die Finanzkommission für die Amtsperiode 2022/2025 vom 28. November 2021 wurde folgender Kandidat gemeldet: Roman Hurt, 1984, von Mumpf AG, wohnhaft in Mumpf, Hauptstrasse 44, parteilos, neu. Da gleich viele Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, wurde eine Nachmeldefrist von 5 Tagen festgesetzt, welche am 18. Oktober 2021 ungenutzt verstrichen ist. In Anwendung von § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte wurde der Vorgeschlagene deshalb von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Das Wahlbüro.

Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes für die Steuerkommission für die Amtsperiode 2022/2025; Anordnung 1. Wahlgang.
Für den zweiten Wahlgang der Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes für die Steuerkommission für die Amtsperiode 2022/2025 vom 28. November 2021 sind keine Anmeldungen angegangen. Nachdem auch die angesetzte Nachfrist am 18. Oktober 2021 ungenutzt verstrichen ist, ist gemäss § 33 des Gesetzes über die politischen Rechte für die zu vergebenden Sitze wieder ein 1. Wahlgang anzuordnen. Dieser findet am 13. Februar 2022 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes übe die politischen Rechte (GPR) und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 31. Dezember 2021, 12:00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Mumpf bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden bis am 31. Dezember 2021 weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Das Wahlbüro