Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Anspruch muss online bei der SVA Aargau (www.sva-aargau.ch/pv-online) geltend gemacht werden. Dafür wird ein Zugangscode benötigt. Haben Sie einen Code erhalten und sich noch nicht angemeldet? Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Meinung, dass Sie anspruchsberechtigt sind? Codes können seit Anfang Oktober 2025 unter www.sva-aargau.ch/codebestellung bestellt werden. Anträge müssen bis spätestens am 31.12.2025 eingereicht sein. Neuzuzüger im Kanton Aargau stellen ihren Antrag unter: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag. Weiter sind sämtliche relevante Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innert 60 Tagen der SVA zu melden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Aargau, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.sva-aargau.ch/pv#anliegen oder die Gemeindezweigstelle 062 866 11 11. Gemeindezweigstelle SVA
Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen
Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Meldungen können online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: «Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/Ein- und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)» übermittelt werden. Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Einwohnerdienste Mumpf
eUmzug CH – Umzug online melden
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Welche meldepflichtigen Personen von der elektronischen Meldung profitieren können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, ist unter dem Link https://ag.eumzug.swiss ersichtlich. Auf der Homepage der Gemeinde Mumpf ist der Direktlink ebenfalls aufgeschaltet. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnerdienste: 062 866 11 11. Einwohnerdienste Mumpf
Amtliche Vermessung: Gebäudenachführung
Als Nachführungsgeometer ist Koch+ Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde, dem kantonalen Vermessungsamt und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den nächsten Wochen wird eine Messequipe die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vor Ort vermessen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es nicht möglich, jede Grundeigentümerin einzeln zu orientieren und individuell Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden
Mittagstisch Obermumpf
Am Mittagstisch vom Dienstag, 14.10., gibt es Salat, Omelette und Dessert. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.