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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 41-2022

Ersatzwahl eines Mitgliedes für die Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Wahlgang vom 27. November 2022; Nachnomination
Am 27. November 2022 findet der 2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes für die Steuerkommission statt. Innert der gesetzten Anmeldefrist sind keine Anmeldungen eingegangen. Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d. h. bis am Montag, 17. Oktober 2022, 12:00 Uhr) abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnen Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro.

Ausbau der Hinteren Dorfstrasse und der Graubühlstrasse; Informationsveranstaltung
An der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 wird der Verpflichtungskredit für den Ausbau der Hinteren Dorfstrasse und der Graubühlstrasse traktandiert. Vorgängig möchte der Gemeinderat das Bauprojekt anlässlich einer Informationsveranstaltung vorstellen. Der Infoabend findet am Mittwoch, 26. Oktober 2022, um 19.00 Uhr, im Gemeindesaal der MZA Burgmatt statt. Es sind alle Interessierten herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Der Gemeinderat

Sportliche Erfolge
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss werden für sportliche Erfolge von Mumpferinnen und Mumpfern (Podestplatz an Schweizer-, Europa- oder Weltmeisterschaften) Erfolgsprämien ausgerichtet. Die Ehrung erfolgt jeweils an der Winter-Gemeindeversammlung. Damit keine Ehrungen vergessen gehen, bitten wir darum, der Gemeindekanzlei bis spätestens am 31. Oktober 2022 sportliche Erfolge mitzuteilen. Der Gemeinderat.

eUmzug CH – Umzug online melden
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Welche meldepflichtigen Personen von der elektronischen Meldung profitieren können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, ist unter dem Link https://ag.eumzug.swiss ersichtlich. Auf der Homepage der Gemeinde Mumpf ist der Direktlink ebenfalls aufgeschaltet. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnerdienste: 062 866 11 11. Einwohnerdienste Mumpf

Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen
Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Ab sofort ist es möglich, uns diese Meldungen online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: «Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/Ein-und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)» zu übermitteln. Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Einwohnerdienste Mumpf

Krankenkassenprämienverbilligung 2023
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Anspruch muss online bei der SVA Aargau (www.sva-ag.ch/pv) geltend gemacht werden. Dafür wird ein Zugangscode benötigt. Haben Sie einen Code erhalten und sich noch nicht angemeldet? Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Meinung, dass Sie anspruchsberechtigt sind? Codes können ab Oktober 2022 unter obenstehendem Link bestellt werden. Anträge müssen bis spätestens am 31.12.2022 eingereicht sein. Neuzuzüger im Kanton Aargau stellen ihren Antrag unter: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag. Weiter sind sämtliche relevante Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innert 60 Tagen der SVA zu melden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Aargau 062 836 82 97, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./pv oder die Gemeindezweigstelle 062 866 11 11. Gemeindezweigstelle SVA

Baugesuche
Bauherr und Grundeigentümer: Thomas und Cornelia Stamm, Rifeldweg 31, 4322 Mumpf; Projektverfasser: Dünki Wärmetechnik GmbH, Gewerbestrasse 4, 8500 Frauenfeld; Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 735, AGV 430, Rifeldweg 31; Bauvorhaben: Wärmepumpe. Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 13. Oktober bis 11. November 2022 öffentlich auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort eingesehen werden. Einwendungen gegen ein Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Die Bauverwaltung.

Drohneneinsatz
Der Gemeinderat hat einem Liegenschaftsmakler einen Drohneneinsatz an der Rheinstrasse für die Aufnahmen einer Liegenschaft für die Verkaufsdokumentation zugestimmt. Der Einsatz erfolgt im Zeitraum Oktober – Dezember während einer Stunde bei sonnigem Wetter.

Mittagstisch
Siehe unter Obermumpf.