Der Gemeinderat weist darauf hin, dass Kehrichtsäcke am Abfuhrtag frühestens ab 7 Uhr bereitgestellt werden dürfen. In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Kehrichtsäcke bereits am Vorabend oder früher an den Strassenrand gestellt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Säcke durch Wildtiere aufgerissen und die Abfälle auf Strassen, Trottoirs und angrenzenden Grundstücken verteilt werden. Dies führt zu Verunreinigungen und zusätzlichem Reinigungsaufwand. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag ab 7 Uhr bereitzustellen und damit zu einem sauberen Ortsbild beizutragen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Mithilfe und das Verständnis. Gemeinderat Mumpf
Baugesuch
Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Doguç Berfin und Kahraman, Hauptstrasse 55, 4322 Mumpf; Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 406, AGV 177; Hauptstrasse 55; Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung / Photovoltaikanlage. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 18.09.2026 bis 19.10.2026 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.