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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 29-2021

 

Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2020 bis Juli 2021). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell CHF 530.00). Für den Schulbesuch der Oberstufen in Möhlin und Rheinfelden werden 80 % vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) sowie in Schupfart (3. und 4. Klasse) werden 100 % durch die Gemeinde zurückerstattet. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens am 30. September 2021 am Schalter der Gemeindekanzlei gegen Vorweisung der entsprechenden Original-Quittungen. Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Abteilung Finanzen

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2022/2025; Erinnerung Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 27. September 2021, finden folgende Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 statt: – Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates – Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns – Wahl von 3 Mitgliedern der Finanzkommission – Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission – Wahl von 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission – Wahl von 2 Stimmenzählern – Wahl von 2 Ersatz-Stimmenzählern. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 13. August 2021, 12:00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Mumpf bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Werden in die Kommissionen bis am 13. August 2021 weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Beim Gemeinderat sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Das Wahlbüro

Mittagstisch Obermumpf
Siehe unter Obermumpf.

Sommerprogramm für Daheimgebliebene
Für all jene, die über die Sommerferien zu Hause sind, bieten wir eine Nachmit­tagswanderung und eine Walking-Runde am Abend an. Nachmittagswanderung am Montag, 26. Juli (Verschiebedatum 27. Juli): Treffpunkt 13.30 bei der Kirche Mumpf. Wir wandern am Rhein entlang Rich­tung Stein und von dort zum Grasski­hüttli. Nach einer Pause wandern wir wie­der zurück nach Mumpf. Eingeladen sind Jung und Alt – die Wanderung kann auch mit Kinderwagen gemacht werden. Zu einer Walking-Runde mit anschliessendem Brötle treffen wir uns am Mittwoch, 4. August, um 18 Uhr beim Primarschulhaus (Verschiebedatum 5. August). Jede/jeder nimmt sein Essen/Getränke selber mit. Beide Anlässe finden bei trockenem Wetter statt. Auskunft bei Andrea Berger (079 676 71 46). Wir freuen uns auf viele Teilnehmende. Frauengemeinschaft Mumpf