Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025;
Am 9. Juni 2024 fand der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Da im 1. Wahlgang nicht alle Sitze vergeben werden konnten, wurde auf den 22. September 2024 ein 2. Wahlgang angesetzt. Da innert der Anmeldefrist (10 Tage nach dem 1. Wahlgang) sowie auch in der angesetzten Nachmeldefrist (5 Tage) keine Anmeldungen eingegangen sind, ist gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. Somit findet am 22. September 2024 statt eines zweiten Wahlgangs erneut ein erster Wahlgang statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 9. August 2024, 12:00 Uhr, abzugeben. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Mumpf bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro.
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt Region Mumpf
Erfahrungsgemäss reduzieren sich während den Sommerferien die persönlichen Kontakte am Schalter der Gemeindeverwaltung. Zudem ist es für die Gemeindeverwaltung sowie das Betreibungsamt Region Mumpf infolge Ferienabwesenheiten schwierig, ganztägige Öffnungszeiten aufrechterhalten zu können. Während den fünf Sommerferienwochen bietet die Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt Region Mumpf deshalb andere Öffnungs- und Telefonzeiten an. Vom 08. Juli bis 09. August 2024 sind die Schalter sowie die Telefone jeweils Montag bis Freitag von 08:00 – 11:30 Uhr geöffnet (Betreibungsamt Montag – Donnerstag). Es können jedoch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung Mumpf; Betreibungsamt Region Mumpf
Rechtskraft der Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung am 01. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland am 01. Mai 2024 genehmigt. Die Teilrevision ist nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist am 10. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2023 bis Juli 2024). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement. Für den Schulbesuch der Oberstufe in Rheinfelden wird 80 % vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) sowie in Schupfart (3. und 4. Klasse) werden 100 % durch die Gemeinde zurückerstattet. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens am 30. September 2024 am Schalter der Gemeindekanzlei gegen Vorweisung der entsprechenden Original-Quittungen. Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Abteilung Finanzen
Am Freitag, 5. Juli treffen wir uns um 11.30 Uhr im Rest. Rössli in Eiken und dürfen wiederum ein feines Essen geniessen. Wir fahren mit Privat-Autos, jeder wie abgesprochen. Für eine evtl. Absage oder Neuanmeldung wählen Sie Tel. 062 873 18 16. Es freuen sich auf ein paar frohe Stunden Hilda und das Rössli Team