Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
14.4 °C Luftfeuchtigkeit: 73%

Samstag
8.9 °C | 23.1 °C

Sonntag
6.7 °C | 14 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2024

Gemeindeversammlung

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 haben von 864 Stimmberechtigten 45 teilgenommen. Das Beschlussquorum von 173 konnte somit nicht erreicht werden und es unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 26 Abs. 1 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.; Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023; 2. Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht über das Geschäftsjahr 2023; 3. Genehmigung der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde pro 2023; 4. Genehmigung der Kreditabrechnung über die Aufwertungsmassnahmen Rheinuferweg; Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten (derzeit 87) das Referendum ergriffen wird. Entsprechende Unterschriftsbögen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 26. Juli 2024.

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Wahlgang vom 22. September 2024; Nachnomination

Am 22. September 2024 findet der 2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates statt. Innert der gesetzten Anmeldefrist sind keine Anmeldungen eingegangen. Da weniger wählbare Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation (das heisst bis am Montag, 1. Juli 2024, 12:00 Uhr) abzugeben. • Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro.

Dorfbrunnen – Sachbeschädigung

Gestaffelt werden die Dorfbrunnen in Mumpf saniert. Mit grossem Bedauern musste festgestellt werden, dass der kürzlich sanierte Brunnen Hintere Dorfstrasse / Graubühlstrasse mutwillig beschädigt wurde. Dies führt wiederum zu kostenpflichtigen Reparaturarbeiten. Die Bevölkerung wird gebeten wachsam zu sein und verdächtige Aktivitäten der Gemeindekanzlei (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / Tel. 062 866 11 11) mitzuteilen. Der Gemeinderat

Strassenreinigung

Die nächste mechanische Strassenreinigung der Firma Herzog Transporte AG findet am Montag, 1. Juli 2024, statt. Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Motorfahrzeuge nicht am Strassenrand abzustellen und danken im Voraus allen Strassenbenützern für die Rücksichtnahme. Der Gemeinderat

Sommeröffnungszeiten ­Gemeindeverwaltung und ­Betreibungsamt Region Mumpf

Erfahrungsgemäss reduzieren sich während den Sommerferien die persönlichen Kontakte am Schalter der Gemeindeverwaltung. Zudem ist es für die Gemeindeverwaltung sowie das Betreibungsamt Region Mumpf infolge Ferienabwesenheiten schwierig, ganztägige Öffnungszeiten aufrechterhalten zu können. Während den fünf Sommerferienwochen bietet die Gemeindeverwaltung Mumpf deshalb andere Öffnungs- und Telefonzeiten an. Vom 08. Juli bis 09. August 2024 sind die Schalter sowie die Telefone der Gemeindeverwaltung und des Betreibungsamtes Region Mumpf jeweils Montag bis Freitag von 08:00 – 11:30 Uhr geöffnet (Betreibungsamt Montag – Donnerstag). Es können jedoch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung Mumpf; Betreibungsamt Region Mumpf

Regio-Steueramt – ­Sommeröffnungszeiten

Während den Sommerferien, ab Montag, 8. Juli bis Freitag, 9. August 2024, gelten für die Gemeindeverwaltung und das Regio-Steueramt folgende Sommeröffnungszeiten (Schalter und Telefon): Montag bis Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Am Nachmittag hingegen bleiben Schalter und Telefon geschlossen. Termine ausserhalb dieser Sommeröffnungszeiten sind dennoch möglich. Es können in Absprache mit den verschiedenen Abteilungen telefonisch oder per mail Termine vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind auf wallbach.ch publiziert. Wir bitten um Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei

Das Skilager 2025 findet statt

Neu gemeinsam für alle Schülerinnen und Schüler aus Schupfart, Obermumpf und Mumpf (3. – 9. Klasse). Vom 16. – 22. Februar 2025 in Sedrun. Weitere Infos an alle Eltern folgen im September 2024 mit den Anmeldenews. Bei Fragen an die Lagerleitung: www.schulskilager-obermumpf.ch. Das Lager 2025 wird organisiert von der Skilagerkommission Obermumpf.

Mittagstisch Obermumpf

Am Mittagstisch vom Dienstag, 2.7., gibt es das Ferien Überrraschungsmenü. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.

Reformierte Kirche Mittleres Fricktal

(Gemeinden Mumpf, Münchwilen, Obermumpf, Sisseln, Stein und Wallbach) Der Kurator der Kirchgemeinde Mittleres Fricktal gibt folgendes Wahlergebnis der Kirchgemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 bekannt: Pfarramt (50%). Gewählt ist: Beate Jaeschke, Densbüren. Kirchenpflege. Gewählt sind: Claudia Aiello Contich, Wallbach; Markus Dutly, Wallbach; Eva Hess, Mumpf; Claudia Sonderegger, Mumpf; Noah Stritt, Stein. Präsidium der Kirchenpflege. Gewählt ist: Noah Stritt, Stein. Synode. Gewählt ist: Markus Dutly, Wallbach. Wahlen können mit Stimmrechts- und Wahlbeschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§§ 145 und 146 Kirchenordnung, SRLA 1.2-1). Stein, 26. Juni 2024, Kurator: Marcel Hauser