Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025;
Am 3. März 2024 fand der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Da im 1. Wahlgang nicht alle Sitze vergeben werden konnten, wurde auf den 9. Juni 2024 ein 2. Wahlgang angesetzt. Da innert der Anmeldefrist (10 Tage nach dem 1. Wahlgang) sowie auch in der angesetzten Nachmeldefrist (5 Tage) keine Anmeldungen eingegangen sind, ist gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. Somit findet am 9. Juni 2024 statt eines zweiten Wahlgangs erneut ein erster Wahlgang statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 26. April 2024, 12:00 Uhr, abzugeben. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Mumpf bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro.
Bekämpfung von Neophyten
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanze oder durch Einschleppung zu uns. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre invasive Verbreitung und Verdrängung der einheimischen Arten negativ auf. Dadurch wird die einheimische Artenvielfalt gefährdet. Gewisse Pflanzen verursachen gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft. Einige dieser Pflanzen gehören zu den verbotenen invasiven Neophyten und dürfen nicht neu angepflanzt werden. Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt der Bevölkerung Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen und kostenlos der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerflieder, einjährigem Berufskraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist am Karfreitag sowie am Ostermontag geschlossen. Ab Dienstag, 02. April 2024 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen der Bevölkerung ein frohes Osterfest. Gemeinderat und Gemeindepersonal.
Mittagstisch Obermumpf
Am Mittagstisch vom Dienstag, 2. April, gibt es Salat, Penne mit diversen Saucen und Dessert. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.