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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 36-2024

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei Münchwilen AG auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet. Die Bevölkerung von Münchwilen AG, die auswärtigen Grundeigentümer/innen und alle weiteren Interessierten sind zu einer öffentlichen Information über die Gesamtrevision Nutzungsplanung auf Montag, 9. September 2024, 19.00 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen AG, eingeladen. Zudem stehen Planer und Gemeinderat an folgenden Daten für Auskünfte zur Verfügung: • Freitag, 13. September 2024, ab 15.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG; • Montag, 23. September 2024, ab 13.30 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG; Die Personen, welche gegen Voranmeldung an die beiden Sprechstunden kommen, werden gebeten, ihre Fragen/Anliegen vorgängig bis 6. September 2024 schriftlich einzureichen. Somit kann sich das Planer-Team besser vorbereiten und gegebenenfalls bereits notwendige Abklärungen treffen. Ausserdem werden an den beiden Sprechstunden keine Einwendungen entgegengenommen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Aufhebung Sondernutzungspläne

Gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) führt die Gemeinde Münchwilen AG zur Aufhebung nachstehender Sondernutzungspläne die öffentliche Auflage durch. • Erschliessungsstrasse Dell-Biffig; • Münchwilen West; • Münchwilen Ost; • Breitenloh-Sisslerfeld; • Erschliessungsplan Hofmattweg; Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne liegen vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei Münchwilen AG auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Flüchtlinge aus dem Sudan / ­Einrichtungsgegenstände / Aufruf

In der Gemeinde Münchwilen AG werden Flüchtlinge aus dem Sudan aufgenommen. Für die Wohnungseinrichtung werden aktuell noch folgende Gegenstände: • 2 Einzelbetten (90 x 200 cm) plus entsprechende Matratzen; • Kleiderschrank oder Kommoden, Regale; • Mind. 4 Stühle; • Sofa für 4 Personen; • Fixleintücher (90 x 200 cm); • Bettwäsche; • Frottierwäsche; • evtl. kleinere Kleiderschränke, Kommoden, Regale; benötigt. Falls Sie diese spenden möchten, können Sie sich gerne beim Sozialdienst der Gemeinde Münchwilen AG (Frau Beatrice Banholzer, 062 866 60 36, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bis am Montag, 9. September 2024, melden. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Möbelbeschaffung unterstützen können.

Feuerwehr Sisslerfeld

Am Donnerstag, 5.9. findet eine Kaderprobe statt. Die Probe der Elektriker findet am Montag, 9.9., statt. Besammlung ist jeweils um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.