Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 wurden abschliessend gefasst.
1.-August-Feier 2026
Der Natur- und Vogelschutzverein Münchwilen AG hat sich dankenswerterweise bereiterklärt, die Durchführung der diesjährigen Bundesfeier in der Gemeinde zu übernehmen. Das detaillierte Programm der 1.-August-Feier 2026 wurde der Bevölkerung der Gemeinde Münchwilen AG bereits zugestellt. Der Gemeinderat und der Natur- und Vogelschutzverein Münchwilen AG freuen sich jetzt schon auf eine schöne 1.-August-Feier mit zahlreichen Teilnehmern.
Sperrung Biffigstrasse (auf Höhe Werkhof) vom 31.07.2026 bis 02.08.2026
Die Biffigstrasse (auf Höhe Werkhof) wird vom Freitag, 31. Juli 2026, ab 12.00 Uhr, bis Sonn-tag, 2. August 2026, 18.00 Uhr, für die 1. August-Feier 2026 gesperrt sein. Durch den Gemeinderat wurde das entsprechende Gesuch bewilligt, diesen Abschnitt für diesen Anlass zu sperren. Ausserdem erteilte der Gemeinderat die Bewilligung für die Aufhebung der Nachtruhe und die Durchschaltung der Strassenbeleuchtung bis um 02.00 Uhr des Folgetages. Wir dan-ken Ihnen für das Verständnis.
Münchwiler Fähnlein
Damit auch dieses Jahr am 1. August die Gärten der Münchwiler Einwohner besonders schön geschmückt sind, bietet die Gemeinde erneut Münchwiler Fähnlein an. Beziehen Sie auf der Gemeindeverwaltung die Fähnlein zum Sonderpreis: 1 Stück CHF 3.00, 2 Stück CHF 5.00.
Besucht ein Schüler die obligatorische Schule in einem anderen Dorf, hat sich die Gemeinde anteilsmässig an den Transportkosten zu beteiligen. Die Gemeinde Münchwilen AG erstattet daher 80% der Kosten der TNW-Abonnemente für die Schüler an der Oberstufe in Frick zurück. Wir bitten die Eltern, das Original-TNW nach Abschluss des Schuljahres unter Angabe einer IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos der Eltern auf der Gemeinde abzugeben. Die Abgabe kann am Schalter oder per Post erfolgen. Der Betrag wird anschliessend innert 30 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen.