Öffentliche Auflage von Bauprojekt und Beitragsplan Erschliessung Gässli
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 sowie § 35 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Bauprojekt und der entsprechende Beitragsplan für die Erschliessung Gässli vom 23. Februar 2026 bis 24. März 2026 während den ordentli-chen Bürozeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die durch die Strassenerstellung beding-ten Veränderungen sind im Gelände profiliert. Dazu ist das Betreten der angrenzenden Grundstücke erforderlich. Allfällige Einwendungen gegen das Bauprojekt sowie Einsprachen gegen den Beitragsplan sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, getrennt für Bauprojekt und Beitragsplan, einzureichen. Einwendungen und Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Öffentliche Auflage von Bauprojekt und Beitragsplan Erschliessung Lienechtstrasse
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 sowie § 35 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Bauprojekt und der entsprechende Beitragsplan für die Erschliessung Lienechtstrasse vom 23. Februar 2026 bis 24. März 2026 während den ordentlichen Bürozeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die durch die Strassenerstellung bedingten Veränderungen sind im Gelände profiliert. Dazu ist das Betreten der angrenzenden Grundstücke erforderlich. Allfällige Einwendungen gegen das Bauprojekt sowie Einsprachen gegen den Beitragsplan sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, getrennt für Bauprojekt und Beitragsplan, einzureichen. Einwendungen und Einspra-chen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
eBau / Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau
Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert. Das eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren. Das eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos.
Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren?
Ab dem 1. März 2026 steht eBau für die Gemeinde Münchwilen AG zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Baugesuche online über das eBau Portal (ebauportal.ag.ch) eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto auf ag.ch. Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (ag.ch/smartserviceportal) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden.
Ein Schritt in die digitale Zukunft
Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung. Das neue Verfahren macht den Baubewilligungsprozess effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher und trägt wesentlich zur Weiterentwicklung des Aargauer Baubewilligungswesens bei. Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter ag.ch/ebau.
Provisorische Steuerrechnung
In den nächsten Tagen erhalten alle steuerpflichtigen Personen die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlende Steuer für das Jahr 2026. Diese wird in der Regel aufgrund der Zahlen der Vorjahre erstellt. Sollten die Rechnung wesentlich von Ihren aktuellen finanziellen Verhältnissen abweichen, besteht natürlich die Möglichkeit, die Rechnung beim Steueramt Eiken-Münchwilen anpassen zu lassen. Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober 2026 (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen. Ab dem 1. November 2026 werden Verzugszinsen verrechnet. Auch für provisorische Rechnungen wird falls notwendig das ordentliche Inkasso inkl. dem Betreibungsverfahren durchgeführt. Für jede Zahlung, welche Sie vor der Fälligkeit leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.25 % p.a.. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren.
Feuerwehr Sisslerfeld
Heute Donnerstag, 26. Februar, findet eine Kaderübung statt. Am Montag, 2. März, findet eine Offiziersübung statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.
Frauenverein Eiken-Münchwilen-Sisseln
Senioren-Nachmittag mit der Theatergruppe Herbstrose am 7. März