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Ebenerdig bedeutet nicht unbedingt barrierefrei, wie sich an Bushaltestellen zeigt.Foto: Jörn Kerckhoff
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Grosse Zahlen, grosse Probleme: Die Stimmbürger in Möhlin müssen über 2,5 Millionen für die Umgestaltung der Bushaltestellen entscheiden

Am 22. Juni lädt die Gemeinde Möhlin ihre Stimmbürger zur Gemeindeversammlung ein. Gemeindeammann Markus Fäs und Möhlins Finanzchef Lukas Fässler präsentierten das Zahlenwerk, das dann vorgestellt wird, bereits vorab.
JÖRN KERCKHOFF

Dabei stechen gleich mehrere Zahlen heraus. Da ist zum einen der Ertragsüberschuss aus der Rechnung für das Jahr 2022. Gut fünf Millionen Franken im Plus schloss Möhlin im vergangenen Jahr ab – budgetiert war gerade mal eine Million. Zu verdanken sei dieses sehr erfreuliche Ergabnis dem betrieblichen Ertrag, der mit 45,269 Mio. Franken sehr deutlich über dem Budget liegt, das von einem Ertrag von 40,815 Mio. ausgegangen war, so Lukas Fässler. Die Nettoinvestitionsausgaben lagen bei 7,6 Mio Franken, 0,9 Mio unter dem Budget. Die Selbstfinanzierung lag bei 8,9 Mio. Franken, was schlussendlich einem Schuldenabbau von 1,3 Mio. entspricht.

Goldene Zeiten?
Es stehen also goldene Zeiten für Möhlin vor der Tür? «Schon nicht ganz», räumt Markus Fäs auch in seinem Vorwort in der Broschüre zur Gemeindeversammlung ein. «Die langfristigen Verbindlichkeiten liegen immer noch bei 24 Millionen Franken und die vielfältigen Aufgaben, mit denen wir ständig und zunehmend konfrontiert sind, sorgt dafür, dass das finanzielle Korsett, in dem wir uns bewegen, eng bleibt», erläutert der Gemeindeammann da. Da werde es auch schwer, den personellen Umbruch, der in der Verwaltung bereits im Gange sei, zu stemmen. Viele Angestellte der oberenund mittleren Kader gingen in in naher Zukunft in Pension oder seien bereits in den Ruhestand gegtreten, Nachfolger zu rekrutieren, sei bei der dünnen Finanzdecke der Gemeinde eine grosse Herausforderung.

2,5 Millionen für barrierefreie Bushaltestellen
Da sorgt der Kreditantrag, über den die Stimmbürger am 22. Juni abstimmen sollen, auch nicht eben für Entspannung in der Gemeindekasse. 2,5 Millionen Franken beantragt der Gemeinderat für die barrierefreie Umgestaltung von zehn der 19 Bushaltestellen auf der Gemarkung Möhlin. Die Umgestaltung schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz vor. Demnach müssen Bushaltestellen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr autonom nutzen können. Zu dieser Umgestaltung gehören ein stufenloser Einstieg sowie taktile Markierungen für sehbehinderte Menschen. Die Berrierefreiheit bedeutet indes auch für Eltern mit Kinderwagen oder für Leute mit Einkafswagen, Koffern und Gehhilfen eine Erleichterung – insgesamt also für einen grossen Teil der Bevölkerung

Ab dem 1. Januar 2024 kann geklagt werden
Eigentlich müssen die Bushaltestellen in der gesamten Schweiz bis zum Silvestertag 2023 umgerüstet sein, ab dem 1. Januar 2024 können Betroffene Klage einreichen. Die zehn Bushaltestellen, für die der Kredit gesprochen werden soll – die anderen werden im Zuge anderer Strassenprojekte umgestaltet – werden jedoch erst bis 2026 ertüchtigt sein, macht Markus Fäs deutlich, dass die zeitliche Vorgabe für die Umgestaltungsarbeiten unmöglich einzuhalten sind.
Denn, so sinnvoll das Gesetz auch ist, stellt es die Städte und Gemeinden doch auch vor grosse Probleme und Herausforderungen. Für dieNeugestaltung der Haltestellen brauche es nämlich mehr Platz, wie Markus Fäs erläutert. Und der sei bei vielen Haltestellen einfach nicht vorhanden. Die Busbuchten reichten nicht an allen Haltestellen für die Neugestaltung aus, so der Gemeindeammann. Wie die neuen Vorschriften an den einzelnen Haltepunkten umgesetzt werden können, soll erst nach der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung erarbeitet werden. So dürfte die Planung denn auch einen Grossteil des Gesamtprojekts verschlingen. In den Gemeinden bleibt nur zu hoffen, dass die Bemühungen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes von den Betroffenen erkannt und den Gemeinden Zeit für die Umsetzung eingeräumt wird, anstatt sie mit einer Klagewelle zu überfluten. Denn die würde nur noch mehr Zeit kosten.

Bild: Ebenerdig bedeutet nicht unbedingt barrierefrei, wie sich an Bushaltestellen zeigt. Foto: Jörn Kerckhoff