Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 20.10.2023 bis 20.11.2023 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Bauherrschaft: Roland und Renate Elisabeth Lakatos, Aeschengasse 1, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft und Annette Osterholz, Aeschengasse 1, 4313 Möhlin; Projektverfasser/in: Ruther AG, Libellenweg 7, 4310 Rheinfelden; Bauobjekt: Solarstromanlage (PV-bestehend) auf bestehendem Dach; Lage: Parz.-Nr. 761, Aeschengasse 1; Zone: K2
Baugesuchnummer: 2023-111
Bauherrschaft: LANDI FRILA Genossenschaft, Laufenburgerstrasse 6, 5074 Eiken; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Nyffenegger Kloten AG, Lindenstrasse 20, 8302 Kloten; Bauobjekt: Container als Pausenraum; Lage: Parz.-Nr. 816, Landstrasse 48; Zone: WA
Baugesuchnummer: 2023-114
Bauherrschaft: Sauter Edelstahl AG, Allmendstrasse 26, 8320 Fehraltdorf; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Tresolar AG, Ruessenstrasse 8, 6340 Baar; Bauobjekt: Photovoltaikanlage auf Dach und an Fassade; Lage: Parz.-Nr. 3406, Güterstrasse 8; Zone: A II
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind in die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf die Parzellengrenze zur Strasse oder bei Gehwegen, auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. Die verfügten Sichtzonen bei Einmündungen von öffentlichen Strassen sind freizuhalten und ebenfalls zurückzuschneiden. Für den Rückschnitt wird eine Frist von 30 Tagen, ab der öffentlichen Publikation, eingeräumt (bis 20. November 2023). Nach Ablauf dieser Frist werden die Liegenschaften kontrolliert und die Restanzen der nicht erledigten Rückschnitte erfasst. Diese Eigentümer erhalten den Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Die Abteilung Bau und Umwelt dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Abteilung Bau und Umwelt
Birnel-Herbstaktion 2023
Auch dieses Jahr bietet die Winterhilfe Schweiz den Birnendicksaft aus Früchten – die ausschliesslich von einheimischen Feldobst-Bäumen geerntet wurden – an. Das Bestellen der Birnel in Bio-Qualität ist dieses Jahr leider nicht möglich. Die Bestellungen für die konventionelle Qualität, welche ebenfalls aus unbehandeltem Obst von Hochstammbäumen und ohne Zusätze hergestellt wird, nimmt das Gemeindebüro Möhlin bis zum 17. November 2023 unter der Telefonnummer 061 855 33 33 oder über die Webseite www.moehlin.ch/de/verwaltung/formulare/Bestellung-Birnel. Ab dem 5. Dezember 2023 können die Birnel-Bestellungen zu den Schalter-Öffnungszeiten abgeholt werden.
Gemeinnütziger Frauenverein
Herbsthock des gemeinnützigen Frauenvereins findet am 19. Oktober im Waldhaus Möhlin statt. Der Car fährt um 13.30 ab Adler, alte Kanzlei, Post, Coop und Schiff ab. Meldet Euch bitte bei Lotti 061 851 25 53 , Corinne 061 851 55 00 oder per mail an
Die Kaffeestube ist montags und freitags 9 – 11 Uhr geöffnet. Der nächste Jass Nachmittag findet am 31. Oktober im Restaurant Bahnhof statt. Nächster Mittagstisch 8. November. Anmeldungen an Pia Lindemann, Telefon 061 851 50 88, in der Kaffeestube oder via Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Anmeldeschluss, Montag 6.November. • 15. November, Vortrag «Hören im Alter», von Doris Schneider, Mittwoch, 15. November, 14 Uhr. Beachte unsere New’s , Termine für die Agenda und Ankündigungen / Aktivitäten auf unsere Webseite www.sfs-moehlin.ch
Musikgesellschaft
Dienstag, 17.10. 20 Uhr Gesamtprobe im Probelokal Schallen, Thema: Kirchenkonzert; Sonntag, 22.10. 9 Uhr Durchspielprobe Probelokal Schallen für Kirchenkonzert + Dienstag, 24.10. 20 Uhr Gesamtprobe im Probelokal Schallen für Kirchenkonzert. Dienstag, 31.10. 20 Uhr Gesamtprobe im Probelokal Schallen für Kirchenkonzert Mittwoch, 1.11. Allerheiligen