Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 24.07.2026 bis 24.08.2026 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuchnummer: 2026-059
Bauherrschaft: Moritz Müller und Sina Kraus, Ziegelackerstrasse 62, 4313 Möhlin
Gemeinderat Möhlin erlässt Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Brandgefahr erlässt der Gemeinderat ab sofort ein umfassendes Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet. Bereits heute gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 («grosse Waldbrandgefahr») mit einem Feuerverbot im Wald sowie bis 50 Meter zum Waldrand. Gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung sowie die fachlichen Einschätzungen der Feuerwehr und der Forstwirtschaft hat der Gemeinderat entschieden, zum Schutz von Bevölkerung, Einsatzkräften und Natur weitergehende Schutzmassnahmen anzuordnen. Das Verbot umfasst sämtliche Arten von Feuerwerk, einschliesslich Klein- und Grossfeuerwerk sowie pyrotechnischer Gegenstände wie Vulkane und ähnliche Artikel. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer und 1.-August-Feuer auf unbefestigten Feuerstellen. Der Grillplausch für Familien sowie das geplante Feuerwerk an der 1. August-Feier auf der Allmend finden deshalb nicht statt. Der offizielle Festakt mit den Festreden und der Festwirtschaft wird wie geplant durchgeführt. Zudem bieten das Familienzentrum und die Offene Jugendarbeit Jam! ab 14.00 Uhr ein Nachmittagsprogramm für Kinder und Jugendliche an. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihren verantwortungsvollen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur. Gemeinderat
Amtliche Vermessung: Gebäudenachführung
Als Nachführungsgeometer ist Koch+Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde, dem kantonalen Vermessungsamt und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den kommenden Wochen wird eine Messequipe vor Ort die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vermessen. Eine genaue Terminplanung ist aufgrund des vorgängig nicht abschätzbaren Zeitaufwandes leider nicht möglich. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden
Senioren für Senioren
Die Kaffeestube ist montags und freitags von 9 bis 11 Uhr geöffnet. – Der nächste Jass-Nachmittag findet am 14. Juli und wieder am 28. Juli um 14 Uhr im Restaurant Bahnhof statt. – Grillnachmittag am 5. August im Waldhaus; Anmeldungen zwingend über Anmeldeformular, auf der Webseite oder in der Kaffeestube bis Mittwoch, 29. Juli. Bitte beachte auch die Mail-Mitteilung. Anmeldemöglichkeiten mit Formular in der Kaffeestube und auf unserer Webseite www.sfs-moehlin.ch zum Download. – Nächster Mittagstisch am 12. August; Anmeldungen an Pia Lindemann, Telefon 061 851 50 88, in der Kaffeestube, Webseite oder via Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Anmeldeschluss: Montag, 10. August.