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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 29-2025

Rückschnitt von Hecken

Die Grundeigentümer werden gebeten, bis spätestens anfangs August entlang von öffentlichen Strassen, Trottoirs und Fusswegen ihre Hecken und Sträucher auf das gesetzlich vorgeschriebene Mass zurückzuschneiden. Seitlich hat der Rückschnitt mind. 10 cm hinter die Grundstück- bzw. Fahrbahngrenze zu erfolgen. Bitte schneiden Sie auch die Fahrbahn überragende Bäume an den Quartierstrassen zurück, damit die Entsorgungsfahrzeuge ohne Beschädigung der Fahrzeuge durchfahren können (frei bis 4.50 m Höhe). Benützen Sie zur Entsorgung von kleineren Mengen des anfallenden Grünmaterials die Grüngut-Sammelmulden beim Entsorgungsplatz Stelli. Bauverwaltung

Kunststoffsammlung

Mittwoch, 23. Juli. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Volg. GAF

Amtliche Vermessung: ­Gebäudenachführung

Als Nachführungsgeometer ist Koch+Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde, dem kantonalen Vermessungsamt und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den nächsten Wochen wird eine Messequipe die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vor Ort vermessen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es nicht möglich, jede Grundeigentümerin einzeln zu orientieren und individuell Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden