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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2025

Baugesuche

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 11.07.2025 bis 11.08.2025 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.

Baugesuchnummer: 2025-079

Bauherrschaft: Ursula Delz, Lindenstrasse 29, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: oneA GmbH, Hauptstrasse 77, 4316 Hellikon; Bauobjekt: Umbau EFH, Umnutzung in Zweifamilienhaus und Wohnraumerweiterung; Lage: Parz.-Nr. 3205, Lindenstrasse 29; Zone: Wohnzone 2;

Baugesuchnummer: 2025-094

Bauherrschaft: Ortsbürgergemeinde Möhlin, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Steck + Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden; Bauobjekt: Abbruch best. Gebäude, Neubau Forstwerkhof und div. Arbeiten; Lage: Parz.-Nr. 1246, Unterforststrasse 31; Zone: Arbeitszone I Dorf

Baugesuchnummer: 2025-096

Bauherrschaft: Regina und Beat Wirthlin, Gotenweg 1, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Schmid Metallbau AG, Heugässli 3, 4314 Zeiningen; Bauobjekt: Erweiterung best. Gebäude; Lage: Parz.-Nr. 3053, Gotenweg 1; Zone: Wohnzone 2

Teilsperrung Schwimmbadstrasse wegen Bauarbeiten

Von Freitag, 11. Juli 2025, bis und mit Freitag, 17. Oktober 2025, ist die Schwimmbadstrasse aufgrund von Bauarbeiten bezüglich dem Projekt «Neubau Wohnhaus mit Garage» auf Höhe Schwimmbadstrasse 4 gesperrt. Eine Umleitung ist signalisiert. Wir danken für Ihr Verständnis. Abteilung Bau und Umwelt.

Neue Weisung bezüglich dem Zünden von privatem Feuerwerk auf der Allmend an der Bundesfeier in Möhlin

Aufgrund der gefährlichen Vorfälle beim Abbrennen von privatem Feuerwerk an der letztjährigen Bundesfeier auf der Allmend (wie auch auf dem Gemeindehausplatz) sowie in Folge der neu angepassten kantonalen Brandschutzverordnung, ist das Zünden von privaten Feuerwerken aller Art am 1. August auf der Allmend und auf dem Gemeindehausplatz nicht mehr erlaubt. Dieser Entscheid ist dem Gemeinderat nicht leicht gefallen, doch steht er in der Pflicht, potentielle Sicherheitsrisiken mit Fachstellen regelmässig neu zu beurteilen und bei Bedarf entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Daher gilt, angelehnt an die Empfehlung der Brandschutzfachstelle, ab diesem Jahr ein Verbot für das Abbrennen von privatem Feuerwerk aller Art auf den genannten Flächen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die traditionelle gemeinsame Bundesfeier ein festlicher und geselliger Anlass bleiben wird – nicht zuletzt dank den vielseitigen Kinder- und Jugendaktivitäten, der musikalischen Begleitung während des offiziellen Festaktes, den Festredner*innen, der Festwirtschaft, dem traditionellen Lampionumzuges und dem grossen Gemeindefeuerwerk. Wir bitten alle Gäste der offiziellen Bundesfeier, von dieser neuen Regelung Kenntnis zu nehmen und sich an die Weisung zu halten. Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe. Der Gemeinderat

Feuerwerk richtig abfeuern!

Das Zünden von Feuerwerk ist nur am 1. August und 31. Dezember von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages erlaubt. Das Abfeuern von Feuerwerk, das eine Gefahr für Personen, Tieren, Natur, Objekte darstellen, ist nicht erlaubt. Verursachter Abfall muss am gleichen Tag richtig entsorgt werden. Das Zünden von Feuerwerken ist nur entsprechend der gesetzlich definierten Alterskategorie erlaubt. Auf rein bodenknallendes Feuerwerk soll verzichtet werden. Es gelten die Herstellervorschriften auf dem Produkt aus den in der Schweiz offiziell erworbenen Feuerwerken. Feuerwerke ab der Kategorie F4 sind bewilligungspflichtig. Der Gemeinderat

Einladung zur 1. August-Feier auf der Allmend in Möhlin

Gemeinsam und mit Freude möchten wir den Nationalfeiertag am 1. August 2025 feiern. Die Feierlichkeiten auf der Allmend in Möhlin beginnen um 15.00 Uhr mit einem bunten Kinderprogramm, das vom FAZ und der Pfadi gestaltet wird. Parallel dazu lädt das Jam! Jugendliche zur Sommerlounge mit abwechslungsreichen Aktivitäten ein. Um 17.00 Uhr heisst dann der Gemeinderat alle Einwohnerinnen und Einwohner von Möhlin zum traditionellen 1. August-Apéro herzlich willkommen. Die offiziellen Feierlichkeiten werden um 18.00 Uhr durch die Festansprache des Gemeindeammanns eröffnet, welche von der Musikgesellschaft Möhlin begleitet werden. Ein besonderes Highlight für die Kleinen ist der Kinder-Lampionumzug um 21.30 Uhr, angeführt von den Jungtambouren der FZR. Zum Abschluss erwartet Sie um 22.15 Uhr das traditionelle Gemeindefeuerwerk, das den Nationalfeiertag stimmungsvoll abrundet. Der Gemeinderat freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen festlichen, geselligen 1. August!

Senioren für Senioren

Die Kaffeestube ist montags und freitags 9 – 11 Uhr geöffnet. Ab 11. Juli findet jeweils am Freitag in der Kaffeestube ab 10 Uhr die «Smartphone Fragestunde» statt. Siehe auch Webseite! Der nächste Jass Nachmittag findet wieder am 22. Juli im Restaurant Bahnhof statt. Grillnachmittag, Donnerstag, 7. August, 12 Uhr, Waldhaus Möhlin. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich mit dem entsprechenden Anmeldeformular. (Anmeldung in der Kaffeestube, via Webseite oder an Pia Lindemann, Bahnhofstrasse 37, 4313 Möhlin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.); Ab sofort werden eingehende Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt.