Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 08.03.2024 bis 08.04.2024 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Baugesuchnummer: 2024-008
Bauherrschaft: David Carone, Rüttenenweg 10a, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Staub Architekten AG, Riburgerstrasse 29, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Umbau EFH, Teilüberdachung Sitzplatz und neue Wärmepumpe innen; Lage: Parz.-Nr. 153, Rüttenenweg 10a; Zone: W2; Gemeinde Möhlin
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Möhlin ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: - Saridas Tahir, geb. 1980, m., türkischer Staatsangehöriger, Stichweg 3; - Saridas-Sarica Fatma, geb. 1990, w., deutsche Staatsangehörige, Stichweg 3; - Saridas Zinar, geb. 2014, m., türkischer und deutscher Staatsangehöriger, Stichweg 3; - Saridas Asmin, geb. 2018, w., türkische und deutsche Staatsangehörige, Stichweg 3; - Simoni Ruben, geb. 1972, m., italienischer Staatsangehöriger, Bahnhofstrasse 95a; - Pavic Valentin, geb. 1992, m., kroatischer Staatsangehöriger, Hauptstrasse 127a; - Pavic-Jazvic Rebeka, geb. 1995, w., kroatische Staatsangehörige, Hauptstrasse 127a; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Möhlin eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat
Räumung von Gräbern auf dem Friedhof Möhlin
Nachdem die Grabesruhezeit diverser Gräber auf dem Friedhof Möhlin abgelaufen ist, werden diese Gräber ab dem 15. April 2024 geräumt. Von der Räumung betroffen sind die Erdbestattungsgräber Nr. 1611 bis 1643 im Feld E sowie die Urnengräber Nr. 2391 bis 2566 im Feld G. Die Angehörigen oder Bekannten von Bestatteten werden deshalb eingeladen, das Grabmal, die Bepflanzung und weitere Elemente der Grabgestaltung bis spätestens 12. April 2024 zu entfernen. Muss die Gemeinde nach Ablauf der Räumungsfrist einzelne Gräber abräumen, gehen Grabmäler und Pflanzen in den Besitz der Gemeinde über, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht. Abteilung Kanzlei und Dienste
Schützengesellschaft
Freiwillige Übung GSA Röti Möhlin: Sa. 9.3. von 10 – 12 Uhr; Möglichkeit, für A-Meisterschaft das Cupschiessen vorzuholen; Eröffnungsschiessen Bezirksverband Rheinfelden GSA Röti Möhlin (lizenzfrei; Start Bezirksmeisterschaft): Sa. 9.3. von 10.30 – 12, 13.30 – 15.30 Uhr; Voranzeige Cupschiessen GSA Röti Möhlin: So. 17.3.