Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 16.01.2026 bis 16.02.2026 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während der ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss vom 20. November 2025; Referendum
Nach Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 4: Verpflichtungskredit über Fr. 350 000.– für die Verkehrssicherheit in den Quartieren sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025 in Rechtskraft erwachsen. Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025, Traktandum 4 «Verpflichtungskredit über Fr. 350 000.– für die Verkehrssicherheit in den Quartieren» das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 29. Dezember 2025 (letzter Einreichungstag des Referendumsbegehrens) auf 6721. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 10 % der Stimmberechtigten, was einer absoluten Anzahl von 672 Unterschriften entspricht. Total eingereicht worden sind 816 Unterschriften, wovon 764 gültig sind. Der Gemeinderat hat die Referendumsabstimmung auf Sonntag, 14. Juni 2026 (Eidg. Abstimmungssonntag) festgelegt. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Gemeinderat Möhlin
Kunststoffsammlung Möhlin Nord und Süd
Mittwoch, 21. Januar. Kunststoffsammelsack- Verkaufsstellen: Volg Ryburg und Oberdorf, Gemeindeverwaltung, Migros, Kiosk Kanzleistrasse, Coop. GAF
Senioren für Senioren
Die Kaffeestube ist montags und freitags von 9 bis 11 Uhr geöffnet. Jeweils am Freitag findet in der Kaffeestube ab 10 Uhr die «Smartphone Fragestunde» statt. Siehe auch Webseite! Das Anmeldungsformular für das Seniorentheater vom 18. Februar liegt in der Kaffeestube auf, die Freischaltung auf der Webseite ist erfolgt. Achtung: Nur für Mitglieder. Bitte beachten: Anmeldungen werden aus Kapazitätsgründen nach Eingangsdatum berücksichtigt. Der nächste Jass-Nachmittag findet am 20. Januar um 14 im Restaurant Bahnhof statt. Weitere Infos auf unserer Webseite https://www.sfs-moehlin.ch/ankuendigungen__aktivitaeten
Schützengesellschaft
Fricktaler Winterschiessen RSA Schlauen Oeschgen: Samstag, 17. und 24. Januar, von 10 bis 12, 13.30 bis 15 Uhr, Sonntag, 18. Januar, von 10 bis 12 Uhr; Nachtschiessen BSV Rheinfelden: Freitag, 23. Januar, von 18.30 bis 20.30 Uhr (lizenzfrei); Generalversammlung SG Möhlin: Freitag, 23. Januar, 19 Uhr, Rest. Warteck, Möhlin.
Radball VCRM
Samstag, 17. Januar. Radball: Schweizer Meisterschaft U15 in der Turnhalle Fuchsrain, Möhlin ab 13.30 Uhr. – Sonntag, 18. Januar. Radball: Schweizer Meisterschaft Nati B in der Turnhalle Fuchsrain, Möhlin ab 13.30 Uhr.