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Ärztemangel: Was unternimmt der Regierungsrat? - Grossrat Dr. Bernhard Scholl hat Interpellation eingereicht

(fri) Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin (Sprecher) und Sabina Freiermuth, FDP, Zofingen haben heute im Grossen Rat eine Interpellation betreffend ausreichender Versorgung durch Hausärzte und Hausärztinnen wie auch durch Fachärzte und Fachärztinnen eingereicht. Ihre Frage: Was unternimmt der Regierungsrat? Nachfolgend der Originaltext mit der Begründung:

«In der Schweiz herrscht schon seit einigen Jahren ein Ärztemangel. Vor allem in Regionen, die weit von den grossen städtischen Zentren entfernt sind, ist die Situation schwierig. Es ist offensichtlich, dass in der Schweiz nicht genügend Personen ausgebildet werden, um den Nachwuchs zu sichern. Zudem führt die gesellschaftliche Entwicklung in den Gesundheitsberufen dazu, dass immer mehr junge Ärztinnen und Ärzte Teilzeit arbeiten wollen. Ein Vorstoss von Ständerat Charles Juillard (Mitte/JU) wurde vom Ständerat am 13.9.23 oppositionslos angenommen. Der Bundesrat soll rasch Massnahmen gegen den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten sowie Ärztinnen und Ärzten in bestimmten Fachgebieten ergreifen. Das Postulat zielt vor allem darauf ab, dafür zu sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte, die in den Ruhestand gehen oder ihre Tätigkeit aufgeben, besser und geeignet ersetzt werden können. Es ging nicht darum, die Zahl der Arztpraxen uneingeschränkt zu erhöhen.
Konkret wird der Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Kreisen alle Möglichkeiten zu prüfen und konkrete Vorschläge auszuarbeiten, wie eine ausreichende Versorgung durch Hausärztinnen und -ärzte wie auch durch Fachärztinnen und -ärzte in allen Regionen der Schweiz dauerhaft sichergestellt werden kann. Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen zu prüfen, und will die Kantone eng mit einbeziehen.
Auch im Kanton Aargau herrscht Mangel an Leistungserbringern im Gesundheitsbereich. Es fehlen Hausärzte, bestimmte Fachärzte und Apotheker. So gibt es z.B. im Kanton Aargau Onkologie- und Dermatologie-Praxen, die z.T. mit Nachwuchsproblemen kämpfen. Es stünden zwar ausländische Ärzte und Ärztinnen zur Verfügung, die bis anhin in einem Spital gearbeitet haben und nach Erreichen des Pensionierungsalters noch gerne privat weiterarbeiten möchten. Art. 37 Abs. 1 KVG verlangt jedoch eine Tätigkeit von mindestens drei Jahren an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte im entsprechenden Fachgebiet. Dies führt dazu, dass diese Ärztinnen und Ärzte nicht in der Schweiz arbeiten können.
Der Regierungsrat wird höflich ersucht, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Setzt der Regierungsrat die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen – insbesondere Art. 37 Abs. 1 KVG –verschärft um oder nur im Sinne der minimal erforderlichen Bestimmun-gen?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat von den heute gültigen, aber sehr eng gefassten Zulassungsbestimmungen abzuweichen? Gibt es auf kantonaler Ebene Einschränkungen in Gesetzen oder Verordnungen in Bezug auf die Zulassung, die man lockern könnte, ohne Bundesrecht zu verletzen?
3. Welche Möglichkeiten und Absichten hat der Regierungsrat sich via GDK in die durch den Ständerat angestossene Diskussion einzubringen?
4. Was konkret muss geändert werden in den Zulassungsbestimmungen, um dem Fachärztemangel entgegenzuwirken?
5. Welche anderen konkreten Massnahmen plant der Regierungsrat, um dem Mangel an Leistungserbringern im Gesundheitssystem abzuhelfen?»