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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 7-2024

Auflage Baugesuche/­Reklamegesuche

• Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Konsortium Rebmattstrasse Etzgen, c/o KMP Architektur AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen; Projektverfasser/in: KMP Architekten AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen; Bauvorhaben: Neubau von 9 Terrassenhäusern mit Tiefgarage sowie Reklamegesuch; Standort: Parzellen Nrn. 1139 und 1140, Rebmattstrasse, 5275 Etzgen; Zone: Wohnzone W3.; • Bauherrschaft: AVIA A.H. Meyer, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich; Grundeigentümer/in: Josef Gottstein AG, Talstrasse 134, 5275 Etzgen; Projektverfasser/in: Neon Murer AG, Burgerrietstrasse 30, 8730 Uznach; Bauvorhaben: Neue Beschriftung Tankstelle «AVIA» (Reklamegesuch); Standort: Parzelle Nr. 1448, Talstrasse, 5275 Etzgen; Zone: Wohn- und Gewerbezone WG3. • Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Giuseppe Adragna, Bernstrasse 64, 8952 Schlieren; Projektverfasser: Dietmar Brutsche, Breitenmatt 99, 5273 Oberhofen AG; Bauvorhaben: Luft/Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt; Standort: Parzelle Nr. 4733, Breitenmatt 99, 5273 Oberhofen AG; Zone: Wohn- und Gewerbezone WG2. Die Baugesuche liegen vom 16.02.2024 bis 18.03.2024 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat