Auflage Baugesuche
• Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Mettauertal, Hauptstrasse 68, 5274 Mettau; Grundeigentümer/in: diverse Eigentümer; Projektverfasser/in: Waldburger Ingenieure AG, Hauptstrasse 52, 5277 Hottwil; Bauvorhaben: Sanierung Deponie Wenggraben inkl. Begegnungszone; Standort: Parzellen Nrn. 3356, 3359, 3360 und 3363, Wenggraben, Hofergraben Mettau; Zone: ausserhalb der Bauzone.; • Bauherrschaft: Ortsbürgergemeinde Mettauertal, Hauptstrasse 68, 5274 Mettau; Grundeigentümer/in: diverse Eigentümer; Projektverfasser/in: Waldburger Ingenieure AG, Hauptstrasse 52, 5277 Hottwil; Bauvorhaben: Sanierung Gemeindeeigener Deponieplatz inkl. Rodungsgesuch; Standort: Parzellen Nrn. 1054, 1090 und 3341, Hasematt Etzgen; Zone: ausserhalb der Bauzone (Wald). Die Baugesuche liegen vom 16. September 2022 bis 17. Oktober 2022 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen sowie Ersatzwahlen Gemeinderat und Vizepräsident/in vom 25. September 2022
Am Sonntag, 25. September 2022, finden eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen sowie Ersatzwahlen des Gemeinderats und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten statt. Die Abstimmungsunterlagen wurden fristgerecht zugestellt. Das Wahlbüro macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Urne im Verwaltungszentrum Mettau am Sonntag von 9:00 bis 9:30 Uhr geöffnet ist. Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf den Stimmrechtsausweisen aufgeführt. Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Wahlbüro