Die Ortsbürgergemeinde Kaisten lädt die Bevölkerung der Gemeinden Mettauertal, Schwa-derloch und Kaisten zum diesjährigen Waldumgang ein. Dieser Tag bietet nebst dem Kennen-lernen und dem Erleben des Kaister Waldes auch die Möglichkeit untereinander Kontakt zu knüpfen. Der Waldumgang beginnt um 09:00 Uhr. Dabei werden die Themen Schutzwald, Energieholz und Jungwaldpflege behandelt. Abschliessend wird dann ein gemeinsames Mit-tagessen offeriert. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis am 31.08.2024 erforderlich (Gemeindekanzlei Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten; 062 869 13 00; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Teilnehmende der Gemeinden Mettauertal und Schwaderloch Treffen sich für Fahrgemeinschaften bei der Turnhalle Mettau um 07:45 Uhr. Gemeinderat
Auflage Baugesuch
• Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Peter Sibold, Hauptstrasse 97, 5277 Hottwil; Projektverfasser/in: Waldburger AG, Jürg Waldburger, Hofmatthübelweg 141, 5277 Hott-wil; Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss Gebäude Nr. 901 / Abbruch und Neubau Gebäu-de Nr. 863; Standort: Parzelle Nr. 2073, Schulhausstrasse 63, 5277 Hottwil; Zone: Land-wirtschaftszone. Das Baugesuch liegt vom 30.08.2024 bis 30.09.2024 während den Bürostunden in der Ge-meindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Aufla-ge beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten wer-den. Gemeindekanzlei
Baubewilligung erteilt
Folgende Baubewilligung wurde erteilt: • Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Stefan Jappert, Bergstrasse 28, 5274 Mettau; Projektverfasser/in: G. Schmid Bauplanungen, Hauptstrasse 19, 5084 Rheinsulz; Bauvor-haben: Anbau Doppelgarage; Standort: Parzelle Nr. 3324, Bergstrasse 28, 5274 Mettau; Zone: Dorfkernzone D. Gemeinderat
Auflage Baugesuch
• Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Mettauertal, Hauptstrasse 68, 5274 Mettau; Grundeigentümer/in: diverse Grundeigentümer; Projektverfasser/in: Waldburger Ingenieure AG, Hauptstrasse 52, 5277 Hottwil; Bauvorhaben: Ersatz und Erneuerung Strassenbeleuchtung und Werkleitungen Kantonsstrasse Oberhofen AG; Standort: Parzelle Nr. 4062, Hauptstrasse, 5273 Oberhofen AG; Zone: diverse. Das Baugesuch liegt vom 23.08.2024 bis 23.09.2024 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei
Baubewilligung erteilt
Folgende Baubewilligung wurde erteilt: • Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in: Rudolf Hugi, Dorfstrasse 10, 5275 Etzgen; Bauvorhaben: Neuer Fassadenanstrich; Standort: Parzelle Nr. 1108, Dorfstrasse 10, 5275 Etzgen; Zone: Dorfkernzone D. Gemeinderat
Bewilligung Strassenaufbruch Gassweg Hottwil
Folgende Bewilligung für einen Strassenaufbruch wurde erteilt: • Elektra Mettauertal und Umgebung, Strassenaufbruch Gassweg Hottwil für Kabelzugarbeiten zur Netzverstärkung. Gemeindekanzlei
Einhaltung Lärmschutzbestimmungen
Im Zusammenhang mit der Einhaltung der Ruhezeiten wird auf die Bestimmungen des Polizeireglements Oberes Fricktal hingewiesen. In Wohngebieten sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen mit Maschinen und Werkzeugen im Freien von 12:00 bis 13:00 Uhr verboten. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22:00 bis 06:30 Uhr verboten. Während den Ruhezeiten sind zulässig: kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sowie nicht aufschiebbare Arbeiten für die Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken sowie anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Zulässig sind nicht aufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten. Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden. Die Bevölkerung wird für die gegenseitige Rücksichtnahme gedankt. Gemeindekanzlei