Seniorenausflug wird verschoben
Der Seniorenausflug findet nicht wie kommuniziert am 8. September 2021 statt, sondern kann aus terminlichen Gründen am Austragungsort erst im Oktober 2021 durchgeführt werden. Das genaue Datum wird sobald als möglich bekannt gegeben und die Einladungen werden anschliessend zugestellt. Der Gemeinderat dankt den Senioren für die Kenntnisnahme. Gemeinderat
Bauarbeiten Aeschstrasse Wil AG, Ersatz Wasserleitung mit Belagssanierung
Die Vorbereitungsarbeiten für die Bauarbeiten an der Aeschstrasse sind im Gange und der Baubeginn steht unmittelbar bevor. In der ersten Phase werden im Strassenabschnitt vor der Brücke auf einer Länge von rund 50 m die Werkleitungen Wasser und Sauberabwasser ersetzt. Aufgrund der engen Verhältnisse ist die Aeschstrasse für den Verkehr gesperrt. • Installation und Baubeginn: ab Montag 16.08.2021 • Bauende: Ende September 2021. Alle Beteiligten bemühen sich, die Bauarbeiten möglichst komplikationsfrei durchzuführen. Die Anwohner werden für die Erschwernisse und Umtriebe um Verständnis gebeten. Gemeinderat
Auflage Baugesuch
• Bauherrschaft und Grundeigentümer: Thomas und Ivona Linder, Talstrasse 43, 5275 Etz-gen; Projektverfasser: Birchmeier Baumanagement AG, Gewerbestrasse 21, 5312 Döttingen; Bauvorhaben: Ausbau eines Carports mit Terrasse, Sanierung der best. Aussentreppe und Umbau der Bäder; Standort: Parzelle Nr. 1369, Talstrasse 43, 5275 Etzgen; Zone: Dorfkernzone D. Das Baugesuch liegt vom 13. August 2021 bis 13. September 2021 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Auf Anraten des Aargauischen Anwaltsverbandes findet ab August 2021 die unentgeltliche Rechtsauskunft wieder im alt bekannten Rahmen vor Ort statt. Die Termine werden abwechslungsweise in Laufenburg (jeden 1. Montag des Monats im Rathaus) und Frick (jeden 3. Montag des Monats im Gemeindehaus) von 17.30-18.30 Uhr durchgeführt. Eine Voranmeldung wird empfohlen. In den Schulferien fallen die Termine aus. Die Möglichkeit zur telefonischen Rechtsauskunft ist nicht mehr gegeben. Selbstverständlich sind die geltenden Vorschriften bzw. die Hausordnungen betreffend Corona einzuhalten. Gemeindekanzlei
Einjähriges Berufskraut im Baugebiet
Das Einjährige Berufkraut ist ein invasiver Neophyt, der sich stark ausbreitet. Aus Einzelpflanzen entstehen schnell dichte Bestände und verdrängen die einheimischen Pflanzen. Betroffen sind nicht nur Gebiete innerhalb der Landwirtschaft, Naturschutzflächen und Magerwiesen, sondern auch Strassenränder, Flachdächer, unbebaute Grundstücke und Industriebrachen im Baugebiet. Einzelpflanzen können gut mit Jäten und Ausreissen inkl. Wurzeln bekämpft werden. Sobald Knospen, Blüten oder Samen vorhanden sind, sollten die Pflanzen mit der Kehrrichtabfuhr entsorgt werden. Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt
Nach den Sommerferien gelten ab 9. August 2021 wieder die regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: • Montag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr • Dienstag bis Donnerstag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr • Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr. Für das regionale Betreibungsamt gelten folgende Öffnungszeiten: • Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr • Dienstag bis 17.30 Uhr. Gemeindekanzlei
Wahlprotokoll stille Wahlen 1. Wahlgang Amtsperiode 2022/2025
Gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Aargau (GPR) werden die nachfolgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (5 Sitze)
– Huber Fabian, 1985, Untere Trottmatt 193, 5274 Mettau, bisher; – Knecht Silvia, 1971, Rebmattstrasse 143, 5275 Etzgen, bisher; – Linder Thomas, 1976, Talstrasse 43, 5275 Etzgen, neu; – Marbot-Keller Petra, 1983, Hofmattstrasse 189, 5277 Hottwil, neu; – Welti Andreas, 1960, Obere Trottmatt 191, 5274 Mettau, neu.
Steuerkommission (3 Sitze)
– Pelzer-Sommerhalder Daniela, 1962, Auhalde 91, 5275 Etzgen, bisher; – Senn-Strauch Petra, 1968, Rosenweg 126, 5273 Oberhofen AG, bisher; – Winkler Roland, 1955, Laubbergstrasse 271, 5276 Wil AG, bisher.
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
– Grenacher Thomas, 1959, Binzmatt 184, 5273 Oberhofen AG, bisher.
Wahlbüro/Stimmenzähler (5 Sitze)
– Golz Hubert, 1956, Brüederstall 339, 5276 Wil AG, bisher; – Ipser Martina, 1987, Pfarrhausweg 142, 5274 Mettau, bisher; – Keller Konrad, 1958, Oberdorfweg 103, 5274 Mettau, bisher; – Kramer-Grenacher Carina, 1983, Steinackerweg 298, 5276 Wil AG, bisher; – Staudacher Roger, 1979, Gassweg 50, 5277 Hottwil, bisher.
Ersatzmitglied Wahlbüro/Stimmenzähler (1 Sitz)
– Boutellier Zumsteg Ursula, 1967, Eichwald 3, 5275 Etzgen, bisher.
Mit einer Wahlbeschwerde können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durch-führung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätes-tens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse beim Regierungsrat ein-zureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff GPR). Wahlbüro
Gesamterneuerungswahlen am 29. August 2021
Für den Gemeinderat, den Gemeindepräsidenten sowie den Vizepräsidenten ist von Gesetzes wegen eine Urnenwahl durchzuführen. Diese findet am 29. August 2021 statt. Die entsprechenden Wahlunterlagen wurden fristgerecht zugestellt. Das Wahlbüro macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Urne im Verwaltungszentrum Mettau am Sonntag von 9.00 bis 9.30 Uhr geöffnet ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass im ersten Wahlgang nicht nur die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten, sondern alle Stimmberechtigten der Gemeinde Mettauertal wählbar sind. Zu beachten ist ferner, dass als Gemeindepräsident oder Vizepräsident jemand nur gültige Stimmen erhalten kann, wenn er gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf den Stimmrechtsausweisen aufgeführt. Wahlbüro