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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2021

Rechtskraft Beschlüsse Gemeindeversammlung
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 09.06.2021 sowie der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17.06.2021 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat

Neue Berufslernende
Am 2. August 2021 haben Laurin Bühlmann und Zara Zumsteg ihre dreijährige Ausbildung zum Kaufmann bzw. Kauffrau EFZ bei der Gemeindeverwaltung Mettauertal begonnen. Am 9. August startet dann Lukas Arnold seine ebenfalls dreijährige Ausbildung zum Forstwart EFZ im Forstbetrieb Mettauertal-Schwaderloch. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeinde heissen die drei Berufslernenden herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Freude und Erfolg bei ihrer Berufsausbildung. Gemeinderat

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt
Nach den Sommerferien gelten ab 9. August 2021 wieder die regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: • Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr • Dienstag bis Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr • Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
Für das regionale Betreibungsamt gelten folgende Öffnungszeiten: • Montag bis Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
• Dienstag bis 17:30 Uhr Gemeindekanzlei

Auflage Baugesuch
• Bauherrschaft und Grundeigentümer: Jonas Hurter Schilling und Bea Schilling, Gartenstrasse 21, 5400 Baden; Projektverfasser: Moritz Schmidlin, Martinsbergstrasse 12, 5400 Baden; Bauvorhaben: Instandhaltung/Sanierung Ferienhaus mit Scheune; Standort: Parzelle Nr. 577, Fuehrt, 5276 Wil AG; Zone: Landwirtschaftszone. Das Baugesuch liegt vom 6. August 2021 bis 6. September 2021 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat

Einjähriges Berufskraut im Baugebiet
Das Einjährige Berufkraut ist ein invasiver Neophyt, der sich stark ausbreitet. Aus Einzelpflanzen entstehen schnell dichte Bestände und verdrängen die einheimischen Pflanzen. Betroffen sind nicht nur Gebiete innerhalb der Landwirtschaft, Naturschutzflächen und Magerwiesen, sondern auch Strassenränder, Flachdächer, unbebaute Grundstücke und Industriebrachen im Baugebiet. Einzelpflanzen können gut mit Jäten und Ausreissen inkl. Wurzeln bekämpft werden. Sobald Knospen, Blüten oder Samen vorhanden sind, sollten die Pflanzen mit der Kehrrichtabfuhr entsorgt werden. Gemeindekanzlei