• Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Doris Stäuble Wilerstrasse 25, 8193 Eglisau und Andreas Mittner, Rebmattstrasse 223, 5275 Etzgen; Projektverfasser/in: Thomas Vögeli Zimmerei GmbH, Oberdorfstrasse 94, 5325 Leibstadt; Bauvorhaben: Dachsanierung und Erweiterung Unterstand; Standort: Parzelle Nr. 2113, Schulhausstrasse 62, 5277 Hottwil; Zone: Dorfkernzone D.; • Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in: Rudolf Hugi, Dorfstrasse 10, 5275 Etzgen; Bauvorhaben: Fassadenanstrich; Standort: Parzelle Nr. 1108, Dorfstrasse 10, 5275 Etzgen; Zone: Dorfkernzone D.; Die Baugesuche liegen vom 05.07.2024 bis 05.08.2024 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei
• Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Stefan Jappert, Bergstrasse 28, 5274 Mettau; Projektverfasser/in: G. Schmid Bauplanungen, Hauptstrasse 19, 5084 Rheinsulz; Bauvor-haben: Garagenanbau an bestehende Liegenschaft; Standort: Parzelle Nr. 3324, Bergstras-se 28, 5274 Mettau; Zone: Dorfkernzone D. • Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in: Rogério Taxa Turicas Farinha, Rosenweg 197, 5273 Oberhofen AG; Bauvorhaben: Gartenhaus; Standort: Parzelle Nr. 4301, Rosenweg 197, 5273 Oberhofen AG; Zone: Wohnzone W2. Die Baugesuche liegen vom 12.07.2024 bis 12.08.2024 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei
Folgende Bewilligung für einen Strassenaufbruch wurde erteilt: • Axians Schweiz AG im Auftrag der Swisscom, Büntenstrasse Etzgen, Strassenaufbruch für Netzerweiterung Telekommunikation (5 Werklöcher), Baubeginn ca. Mitte Juli 2024 Gemeindekanzlei
Abbruchbewilligung erteilt
Folgende Abbruchbewilligung wurde erteilt: • Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Bra-Vi GmbH, Neriman Braha, Hauptstrasse 55, 5212 Hausen; Projektverfasser/in: Rehberg Architektur GmbH, Matthias Rehberg, Berg-strasse 46, 5423 Freienwil; Bauvorhaben: Abbruch bestehende Gebäude Nrn. 629 und 639; Standort: Parzelle Nr. 1371, Mühlacker, 5275 Etzgen; Zone: Wohn- und Gewerbezo-ne WG2 mit Hochwassergefahrenzone 2 und Fliessgewässerzone Baugebiet. Gemeinderat