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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2022

Bundesfeier; Festansprache von Ciril Grossklaus, Schweizer Judoka
Die Bundesfeier findet dieses Jahr am 1. August bei der Turnhalle Mettau statt und wird durch die Musikgesellschaft Mettau organisiert. Folgendes Programm liegt vor: 17:00 Uhr Festbeginn und Eröffnung Festwirtschaft; 18:30 Uhr Musikalischer Auftakt durch die Musikgesellschaft Wil AG; 19:00 Uhr Begrüssung durch Gemeindepräsident Christian Kramer, Festansprache durch Ciril Grossklaus, Schweizer Judoka, Schweizerpsalm; 20:00 Uhr Musikalische Umrahmung der Alphorngruppe Kaisten; 21:00 Uhr Lampionumzug und Abmarsch zum Höhenfeuer; 21:20 Uhr Entzünden Höhenfeuer; Für die Rückreise steht ab ca. 22:00 Uhr ein Heigo-Taxi bereit. Die Kinder nehmen für den Umzug bitte einen Lampion oder eine Fackel mit. Der Gemeinderat und die Organisatoren freuen sich schon jetzt auf eine schöne Bundesfeier mit vielen Besucherinnen und Besuchern. Gemeinderat

Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt
Die Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt haben währenden den Sommerferien vom 04.07.2022 – 05.08.2022 wie folgt geöffnet: • Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr. Termine können auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.; Gemeinderat und Betreibungsamt

Auflage Baugesuch
• Bauherrschaft und Grundeigentümer: Martin Hollinger, Brunnstrasse 41, 5273 Oberhofen AG; Projektverfasser: Thermogreen AG, Kaiserstuhlstrasse 2, 8154 Oberglatt; Bauvorhaben: Pergola mit Teilverglasung und Lamellendach; Standort: Parzelle Nr. 4049, Brunnstrasse 49, 5273 Oberhofen AG; Zone: Wohnzone W2. Das Baugesuch liegt vom 15. Juli 2022 bis 16. August 2022 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat