Rücktritt von Vizepräsidentin Vreny Schmid
Vizepräsidentin Vreny Schmid hat aus privaten Gründen ihren Rücktritt als Gemeinderätin und Vizepräsidentin per 31.12.2022 eingereicht. Das Gesuch wurde durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, bereits bewilligt. Vreny Schmid ist seit 18.05.2015 Mitglied des Gemeinderates und seit 01.01.2018 Vizepräsidentin. Der Gemeinderat bedauert ihren Rücktritt sehr, hat aber Verständnis für die privaten Gründe. Mit den Ersatzwahlen muss gleichzeitig auch eine Wahl für das Amt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten durchgeführt werden. Der erste Wahlgang findet am 25.09.2022 statt. Gemeinderat
Ersatzwahlen Gemeinderat und Vizepräsident/in (Vizeammann); Anmeldung 1. Wahlgang
Die Ersatzwahl für den Gemeinderat sowie die Ersatzwahlen als Vizepräsidenten/in (Vizeammann) finden am 25. September 2022 statt. Wahlvorschläge für Kandidaturen müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Freitag, 12. August 2022, um 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Mettauertal eingereicht werden. Das Anmeldeformular kann im Onlineschalter auf der Homepage heruntergeladen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro aber nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen als Vizepräsident/in (Vizeammann) sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten respektive bei einer Ersatzwahl bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt sind. Bei Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR). Wahlbüro
Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2022; Veröffentlichung Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Absatz 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinde werden hiermit die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2022 veröffentlicht: 1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17.11.2021. 2. Rechnungsablage 2021 (Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung). 3. Strassensanierung Roggenfeld Wil AG; Verpflichtungskredit über Fr. 72 000.00. 4. Sanierung Kantonsstrasse K 287 (Talstrasse) Etzgen inkl. Werkleitungen und Strassenbeleuchtung; Verpflichtungskredit zum Gesamtpreis von brutto Fr. 5 306 000.00. 5. Satzungen der Gemeinschafts-Schiessanlage Sparblig Gansingen. 6. Weiterführung von Aufgabenhilfe und Aufgabenzimmer der Schule Mettauertal; Rechtsgrundlage. 7. Einbürgerung von Anne Eichler wohnhaft in Oberhofen AG. Alle Anträge des Gemeinderates wurden an der Versammlung genehmigt. Mit Ausnahme des Einbürgerungsentscheids unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Innert 30 Tagen ab Veröffentlichung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung verlangt werden. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 25. Juli 2022. Gemeinderat
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt
Die Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt haben währenden den Sommerferien vom 04.07.2022 – 05.08.2022 wie folgt geöffnet: • Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr. Termine können auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Gemeinderat und Betreibungsamt
Verkehrsbeschränkung Eichwald Etzgen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: «Eichwald» Strasse Etzgen; Abschnitt ab Parz. 1444 bis ehemaliges Schützenhaus Etzgen in beide Richtungen – «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», Signal 2.01, inkl. Zusatztafel «für Land-/Forstwirtschaft und mit Ausnahmebewilligung gestattet». Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 24.06.2022 bis 25.07.2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinderat
Durchfahrtsbewilligung
Folgende Durchfahrtsbewilligung wurde erteilt: • Dillier Classic, Durchfahrt Ortsteile Oberhofen AG, Hottwil und Wil AG am 31. Juli 2022 zwischen 09.30 und 15.00 Uhr. Gemeindekanzlei