Rechtskraft Beschlüsse Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Einwohner-und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2022 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat
Abgabe Weihnachtsbäume
Am Freitag, 6. Januar, findet die Weihnachtsbaumentsorgung statt. Die Entsorgung erfolgt gebührenfrei. Die Bäume sind bis um 07:00 Uhr an den üblichen Abstellplätzen (wie beim Kehricht) zu deponieren. Gemeindekanzlei
Auflage Baugesuche
• Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hugo und Barbara Fähndrich, Schwarzrüttistrasse 196, 5275 Etzgen; Projektverfasser: artune ag, Panoramaweg 29, 5070 Frick; Bauvorhaben: Projektänderung - Neugestaltung Gartenmauern an Parzellengrenze und Wintergarten (Cover-Verglasung); Standort: Parzelle Nr. 1466, Schwarzrüttistrasse 196, 5275 Etzgen; Zone: Wohnzone W2. • Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens; Gesetzlicher Vertreter: Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Glattpark (Opfikon); Grundeigentümer: Walter Mittner, Schulhausstrasse 62, 5277 Hottwil; Projektverfasser: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee; Bauvorhaben: Mobilfunkanlage; Standort: Parzelle Nr. 1546, Landstrasse 5, 5275 Etzgen; Zone: Arbeitszone A I. •Bauherrschaft und Grundeigentümer: Gartencenter Fricktal AG, Hauptstrasse 3, 5070 Frick; Projektverfasser: Burri Studiger AG, Schwimmbadstrasse 4, 5210 Windisch; Bauvorhaben: Umnutzung Occasions-Center; Standort: Parzelle Nr. 3148, Hauptstrasse 83, 5274 Mettau; Zone: Wohn- und Gewerbezone WG2. • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ueli und Erika Essig, Oberes Räbächerli 158, 5274 Mettau; Projektverfasser: Vögeli Holzbau AG, Grossacherstrasse 6, 5314 Kleindöttingen; Bauvorhaben: Dreifamilienhaus; Standort: Parzelle Nr. 3091, Hauptstrasse 46, 5274 Mettau; Zone: Dorfkernzone D. Die Baugesuche liegen vom 6. Januar 2023 bis 6. Februar 2023 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
•Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Heike Karlowski und Franco Bascelli, Eichwald 163, 5275 Etzgen; Bauvorhaben: 2 Pergolen und Pool; Standort: Parzelle Nr. 1468, Eichwald 163, 5275 Etzgen; Zone: Wohnzone W2. Gemeinderat