Am letzten Wochenende haben die Stimmberechtigen über eine eidgenössische Vorlage abgestimmt. Folgendes Ergebnis hat das Wahlbüro für die Gemeinde Mettauertal ermittelt: • Umweltverantwortungsinitiative: 111 Ja-Stimmen und 465 Nein-Stimmen; Die Stimmbeteiligung lag bei rund 39.5 %. Wahlbüro
Auflage Baugesuche
• Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Sabrina Müller, Baslerstrasse 34, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser: bauplanungen, g. schmid, Hauptstrasse 19, 5084 Rheinsulz; Bauvorhaben: Teilsanierung Einfamilienhaus; Standort: Parzelle Nr. 115, Kellermatt 178, 5276 Wil AG; Zone: Wohnzone W2.; • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Anita und Beat Müller, Ifang 181, 5273 Oberhofen AG; Projektverfasser: Winasolar Produkt GmbH, Brühlstrasse 47, 4107 Ettingen; Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe im Aussenbereich; Standort: Parzelle Nr. 4343, Ifang 181, 5273 Oberhofen AG; Zone: Wohnzone W2.; • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Jacqueline Haverals und Olivier Doyez, Binzmatt 154, 5273 Oberhofen AG; Projektverfasser/in: OESCHGERBAU GmbH, Sepp Oeschger, Binzmatt 173, 5273 Oberhofen AG; Bauvorhaben: Erweiterung Stützmauer mit Umgebung und Dachfenster; Standort: Parzelle Nr. 4307, Binzmatt 154, 5273 Oberhofen AG; Zone: Wohnzone W2.; • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Priska und Jürgen Watson, Brunnenmatt 113, 5275 Etzgen; Projektverfasser: Hanspeter Sommer, Architekt, Fluhmattstrasse 1F, 5222 Umiken; Bauvorhaben: Sicht-/Lärmschutz; Standort: Parzelle Nr. 1402, Brunnenmatt 113, 5275 Etzgen; Zone: Wohnzone W2. Die Baugesuche liegen vom 14.02.2025 bis 17.03.2025 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei
Baubewilligung erteilt
Folgende Baubewilligung wurde erteilt: • Bauherrschaft und Grundeigentümer: André Müller, Brunnstrasse 46, 5273 Oberhofen AG; Projektverfasser: R. Hegi AG, Martin Essig, Hauptstrasse 100, 5274 Mettau; Bauvorha-ben: PV-Anlage auf Wohnhausdach; Standort: Parzelle Nr. 4061, Brunnstrasse 46, 5273 Oberhofen AG; Zone: Dorfkernzone D.
Strecken- und Durchfahrtsbewilligung
Folgende Strecken- und Durchfahrtsbewilligung wurde erteilt: • SiD Marketing GmbH, Silvan Dillier, Schneisingen; Dillier Classic Gipfel Granfondo, Durch-fahrt Gemeinde Mettauertal am 03. 08.2025 zwischen 09:00 bis 17:00 Uhr.