Teiländerung Nutzungsplanung (Gebiet Bünn) / Zuweisung in die Landwirtschaftszone
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 3.12.2021 die Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung für die Spezialzone Bünn (Gemeindegebiet Bünn / Koordinatenschwerpunkt gemäss Landeskarte 2628441 / 1263864) abgelehnt. Mit Beschluss vom 10.1.2022 erklärte der Gemeinderat das Referendum gegen den negativen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.12.2021 als zu Stande gekommen. Die kommunale Urnenabstimmung wurde gemeinsam mit den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen am 15.05.2022 durchgeführt. Das Ergebnis der Einwohnergemeindeversammlung wurde dabei mit grosser Mehrheit bestätigt. Mit E-Mail vom 26.8.2022 informierte die Staatskanzlei des Kantons Aargau schlussendlich, dass die Ergebnisse der Volksabstimmung erwahrt sind. Durch die Ablehnung der Vorlage des Gemeinderates wird das als Spezialzone «Bünn» bezeichnete Gebiet sowie die neu einzuzonende Grünzone automatisch der Landwirtschaftszone zugeteilt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist: a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Magden, 1.3.2023, der Gemeinderat
Baugesuche:
• Bauherrschaft: Stiftung Alterswohnheim «Hirschen» Magden, 4312 Magden; Bauobjekt: Parz. 3928 (Hirschenweg 9); Baugesuchsnummer: 2023-0005; Bauvorhaben: Einbau von Fenstern; Projektverfasser: Urs Hahn-Domeisen, Hostet 3, 4312 Magden. • Bauherrschaft: Nadja Ursula Giger Zangger, Weizackerweg 6a, 4312 Magden, Marco Zangger, Weizackerweg 6a, 4312 Magden; Bauobjekt: Parz. 4354 (Weizackerweg 6a); Baugesuchsnummer: 2023-0007; Bauvorhaben: Klimaanlage Split Gerät Dachgeschoss; Projektverfasser: Nadja Ursula Giger Zangger, Weizackerweg 6a, 4312 Magden, Marco Zangger, Weizackerweg 6a, 4312 Magden. • Bauherrschaft: Kurt Bachmann-Steiner, Im Herrenhölzli 7, 4312 Magden; Bauobjekt: Parz. 3709 (Im Herrenhölzli 7); Baugesuchsnummer: 2023-0008; Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft- Wasserwärmepumpe; Projektverfasser: Heizungsmacher AG, Aeschenvorstadt 71, 4051 Basel. • Bauherrschaft: Frida und Thomas Schmidiger, Im Eggacker 5, 4312 Magden; Bauobjekt: Parz. 3676 (Im Eggacker 5); Baugesuchsnummer: 2018-0013; Bauvorhaben: Projektänderung Velounterstand; Projektverfasser: Frida und Thomas Schmidiger, Im Eggacker 5, 4312 Magden. Planauflage: 06.03.2023 – 04.04.2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Bauverwaltung Magden
Steuereinzahlungen pro 2023 – profitieren Sie vom Vergütungszins
Das Steueramt des Kantons Aargau hat im Februar die provisorischen Steuerrechnungen für das laufende Jahr verschickt. Für Zahlungseingänge, welche vor dem Fälligkeitstermin des 31. Oktobers eintreffen, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0,3 %. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass offensichtlich übersetzte Einzahlungen und Guthaben zurückerstattet werden. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern nur die beigelegte QR-Rechnung. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nr. kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2023 gutgeschrieben werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Abteilung Finanzen (
Gratis-Entsorgungen
Im Werkhof Magden, Dienstag, 7. März, von 14 bis 16 Uhr. Elektrogeräte, Unterhaltungs- und Büro-Elektronik sowie Zubehör / Verbrauchsmaterial wie CDs, Disketten. Die kostenlose Entsorgung gilt auch für Leuchtstoffröhren, LED-, Energiespar- sowie Metalldampflampen. Nicht ins Recycling, sondern in den Abfallsack gehören gewöhnliche Glüh-, und Spotbirnen. GAF
Alteisen
Für das Alteisen steht gleichentags ebenfalls eine Entsorgungsmulde bereit. Das Alteisen kann kostenlos entsorgt werden. Gemeinderat und GAF
Senioren für Senioren Magden und Umgebung (SfS) – Singen
Wie bereits angekündigt, starten wir am 7. März mit der neuen Singgruppe. Alle, welche Freude am Singen haben, sind herzlich eingeladen, mitzumachen. Wir treffen uns jeweils am ersten Dienstag im Monat um 9.30 Uhr im Café Hirschen. Dauer ca. 1 Stunde. Notenkenntnisse sind nicht Bedingung. Liedertexte werden verteilt. Tragen Sie jetzt schon die Termine in Ihrer Agenda ein. Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte. Vorstand SfS
Christkath. Frauenverein
Am Dienstag, 7. März, bei unserer nächsten Zusammenkunft werden wir ein Frühlingsgesteck basteln und anschliessend gibt es noch Kaffee/Tee und Kuchen. Es sind auch gerne Nichtmitglieder eingeladen, wie immer um 14 Uhr in der Pfarrschüüre. Der Vorstand
Jahrgänger 1946
Heute Abend treffen wir uns um 18 Uhr im Restaurant Kloster in Maisprach zum gemütlichen Monatshöck. Die Fussgänger treffen sich um 17.30 Uhr beim Coop-Parkplatz. Neue Gesichter sind jederzeit willkommen.