Strassensperung «Kreuzung Brandweg / Bergweg / Eggmattweg» – Bauarbeiten
Infolge Bauarbeiten im Bereich der Liegenschaft Brandweg 1, muss die Kreuzung Brandweg / Bergweg / Eggmattweg vom 14.02. bis am 18.02.2022 jeweils von 07 – 18 Uhr gesperrt werden. Der Brandwege muss um eine zusätzliche Woche und somit bis 25.02.2022 (Zeiten unverändert) gesperrt werden. Der Brandweg wird während dieser Zeit via Weizackerweg – Brandhof erschlossen. Die Zufahrt zu den Strassen Eggmattweg, Obere Egg und Höhenweg ist nur über die Egg – Gasse möglich. Eine Umleitung wird frühzeitig ausgeschildert. Für Velofahrer und Fussgänger besteht ein sicherer Durchgang. Die Bauherrschaft dankt für das Verständnis. Die Bauverwaltung
Baugesuche
• Bauherrschaft Elke und Peter Schneider, Sandgarten 4, 4312 Magden; Bauobjekt Parzellen 3765, 3763, 3761 und 3760 (Sandgarten 4, 6, 8, Im Stigler 48); Baugesuchsnummer 2022-0005; Bauvorhaben Isolation, Erneuerung Abrieb und Sitzplatzüberdachung; Projektverfasser Elke und Peter Schneider, Sandgarten 4, 4312 Magden;
• Bauherrschaft Urs Kaiser, Schulstrasse 19, 4312 Magden; Bauobjekt Parzelle 5170 (Schulstr. 19); Baugesuchsnummer 2022-0006; Bauvorhaben Abbruch Oelheizung und Oeltank / neue Luft-Wasser Wärmepumpe Innenaufstellung; Projektverfasser Urs Kaiser, Schulstrasse 19, 4312 Magden;
• Bauherrschaft Fabienne und Samuel Bauder, Gründlerstrasse 12, 4312 Magden; Bauobjekt Parzelle 3654 (Gründlerstr. 12); Baugesuchsnummer 2022-0007; Bauvorhaben Ölheizung Ersatz durch Luft-Wasserwärmepumpe mit Aussenaufstellung; Projektverfasser Samuel Bauder, Gründlerstrasse 12, 4312 Magden;
• Bauherrschaft Katharina und Marcel Keller, Lanzenbergstrasse 15, 4312 Magden; Bauobjekt Parzelle 477 (Lanzenbergstr. 15); Baugesuchsnummer 2022-0008; Bauvorhaben Ersatz best. Ölheizung durch Wärmepumpe Aussenaufstellung und Velounterstand; Projektverfasser Heizungsmacher AG, Wassergrabe 14, 6210 Sursee;
Planauflage: 21.02.2022 – 22.03.2022 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Bauverwaltung