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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 44-2022

Baugesuche

• Bauherrschaft Walter Bolliger-Bachmann, Bürgenstal 2, 4312 Magden; Bauobjekt Parz. 3893 (Bürgenstal); Baugesuchsnummer 2022-0075; Bauvorhaben Rückbau Ölheizung, Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe; Projektverfasser Kurt Vorburger AG, Hauptstrasse 15a, 5032 Aarau Rohr;

• Bauherrschaft Franz Gürtler-Bener, Oensberggasse 11, 4312 Magden; Bauobjekt Parz. 4732, 4733 (Oensberggasse); Baugesuchsnummer 2022-0078; Bauvorhaben Sitzplatz, Blumen- und Gemüsegarten (nachträglich); Projektverfasser Franz Gürtler-Bener, Oensberggasse 11, 4312 Magden; Kantonale Zustimmung Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage ausserhalb Bauzone – Landwirtschaft, § 63 Abs. 1 lit. c BauG) – Planauflage: 07.11.2022 – 06.12.2022 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Bauverwaltung Magden

Pilzkontrolleur/in gesucht:

In Magden werden durch Privatpersonen rege Pilze gesammelt, welche anschliessend durch den amtlichen Pilzkontrolleur geprüft werden. Die Statistik der letzten beiden Jahre zeigt folgendes Bild: 2021: 65 Kontrollen (ca. 65 Kg.); 2020: 160 Kontrollen (ca. 150 Kg.); Peter Buser, langjähriger Pilzkontrolleur der Gemeinde Magden, hat sein Amt zwischenzeitlich niedergelegt. Der Gemeinderat dankt Peter Buser für seine langjährige Tätigkeit als Pilzkontrolleur und wünscht ihm von Herzen alles Gute. Infolgedessen suchen wir eine/n neue/n Pilzkontrolleur/in mit folgenden fachlichen Voraussetzungen für Pilzkontrolleure VAPKO, welche Sie sich vorzugsweise in einem Pilzkundeverein angeeignet haben: • Sicheres Erkennen der Giftpilze; • Erkennen und Benennen der Pilzarten und Angabe des Speisewertes; • Beherrschen der Kontrolltechnik; • Elementare Kenntnisse der Toxikologie der höheren Pilze und deren verschiedener Krankheitsbilder (Syndrome); • Kenntnis des Verhaltens bei Vergiftungsfällen; • Elementare Kenntnisse der Mykologie wie der Klassifikation, der Gattungslehre und der Ökologie; • Kenntnis der relevanten Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung; • Kenntnis der relevanten Vorschriften des Pilzschutzes – Ebenfalls von Vorteil sind: • Gutes visuelles Auffassungsvermögen; • Guter Seh-, Geruchs-, und Geschmackssinn; • Fähigkeit, selbständig zu entscheiden; • Belastbarkeit; • Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein; Fühlen Sie sich angesprochen und haben Interesse an der Tätigkeit als amtliche/r Pilzkontrolleur/in? Dann melden Sie sich bitte bis zum 30.11.2022 bei der Gemeindekanzlei Magden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 061 845 89 10). Der Gemeinderat

Pflicht der Gemeinden für die Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzbedürftigen

Am 24. Februar 2022 begann Russland einen grossangelegten Angriff auf die Ukraine. Seither gibt es wieder Krieg in Europa, welcher unvorstellbares Leid mit sich bringt. So löste diese humanitäre Katastrophe unter anderem die bisher grösste Fluchtbewegung seit dem 2. Weltkrieg in Europa aus. Basierend auf den Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) und aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine sowie der kalten Jahreszeit mit angespannten Versorgungssituation (Heizung, Energie) geht der Kantonale Sozialdienst davon aus, dass die Anzahl der schutzsuchenden Personen aus der Ukraine weiter ansteigen wird. Das Asyl- und Flüchtlingswesen ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, die Erfüllung der Aufnahmepflicht ein wichtiges Element davon. Das Verfahren stellt sicher, dass die Gemeinden ihre Aufnahmepflicht im gesetzlich vorgesehenen Rahmen erfüllen und die vorgesehene Anzahl Personen aufnehmen. Kantone und Gemeinden sind somit weiter gefordert, die nötigen Unterkünfte bereitzustellen. Die Akquisition von Wohnraum orientiert sich dabei an der Aufnahmepflicht der Gemeinden. Gemeinsam mit Olsberg liegt die die Aufnahmepflicht der Gemeinde Magden per 1.10.2022 bei 46 Personen. Da mit einem fortlaufenden Anstieg der kommunalen Pflichtplätze zu rechnen ist, muss die Gemeinde Magden zusätzlichen Wohnraum anmieten, respektive ergänzende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Sind Sie Eigentümer/in eines Mietobjektes, welches sich als Unterkunft für Asylsuchende beziehungsweise Schutzbedürftige eignet? Dann lassen Sie uns bitte Ihr Mietangebot per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zukommen. Weiter ist die Gemeinde zudem stark auf Sie / auf die Gastfamilien angewiesen. Der Gemeinderat Magden möchte sich bei dieser Gelegenheit herzlich bei allen Gastfamilien, welche Geflüchtete aufgenommen haben, bedanken. Ohne die gezeigte Solidarität und das Engagement wäre der Flüchtlingsstrom kaum zu bewältigen. Können Sie möblierten Wohnraum für mindestens 6 Monate zur Verfügung stellen? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Sämtliche Informationen zur Privatunterbringung finden Sie auf der kantonalen Homepage https://www.ag.ch/de/themen/asyl-und-fluechtlingswesen/ukraine-krise/private-unterbringung. Kann die Gemeinde Magden die Aufnahmepflicht nicht mehr erfüllen, werden anderweitige Massnahmen wie die Schliessung von kulturellen Räumen, Turnhallen etc. geprüft. Unterirdische Anlagen (Zivilschutzanlagen) können erst bei einer allfälligen Notlage, ausgerufen durch den Regierungsrat, geprüft und in Erwägung gezogen werden.

Kann die Gemeinde Magden trotz aller Bemühungen die Aufnahmepflicht nicht erfüllen, wird ihr eine Kostenpauschale für die Ersatzvornahme von Fr. 90.00 pro Person und Tag seitens Kanton in Rechnung gestellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Der Gemeinderat

Seniorenmittagstisch-Magden

Wir treffen uns am Dienstag, 08. November um 12.30 Uhr im Gasthaus Blume zum gemeinsamen Mittagessen und gemütlichen Beisammensein und Getränke und Mittagessen gehen zu Lasten der Teilnehmer. Menü: Suppe, Salat, Hauptgang & Dessert für Fr. 18.50. Anmeldung jeweils bis spätestens am Vortag an: Herr Paul Bär, Telefon 061/841 25 48 oder Ruth Urben, Telefon 061/841 20 60. Neue Teilnehmer sind herzlich willkommen.

Kunststoffsammlung

Dienstag, 08. November. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack-Verkaufsstellen in Magden: Hirschenapotheke, Metzgerei Tschannen, Coop. GAF