Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
7.6 °C Luftfeuchtigkeit: 69%

Mittwoch
5.8 °C | 17.1 °C

Donnerstag
3.6 °C | 19.2 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2024

Ersatzwahl Vizeammann

Am 9.6.2024 ist Carole Binder-Meury im ersten Wahlgang als Frau Gemeindeammann von Magden per 1.1.2025 gewählt worden. Mit der Wahl scheidet sie automatisch aus dem Amt als Vizeammann per 31.12.2024 aus, weshalb am vergangenen Sonntag die Ersatzwahl stattfand. • Ersatzwahl Vizeammann: Stimmbeteiligung: 36.9 %; Absolutes Mehr: 453 Stimmen; Stimmen haben erhalten: Bruno Blind 881; Vereinzelt gültige 24; Total gültige Stimmen 905; Weitere Informationen und Auswertungen entnehmen Sie dem Wahlprotokoll, welches auf der Gemeindehomepage eingesehen werden kann. Bruno Blind erreichte im ersten Wahlgang das absolute Mehr und wird als gewählt erklärt. Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR). Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz angeordnet wird (§70 GPR). Das Wahlbüro

Revision Gemeindeordnung

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 hat die revidierte Gemeindeordnung der Gemeinde Magden mit grosser Mehrheit angenommen. Das aargauische Gemeindegesetz schreibt vor, dass Gemeindeordnungs-Änderungen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Folglich wurde die revidierte Gemeindeordnung der Urnenabstimmung vom 22.9.2024 unterbreitet, mit 888 Ja-Stimmen zu 199 Nein-Stimmen genehmigt und tritt somit per 1.1.2025 in Kraft. Weitere Informationen und Auswertungen entnehmen Sie dem Abstimmungsprotokoll, welches auf der Gemeindehomepage eingesehen werden kann. Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR). Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz angeordnet wird (§70 GPR). Das Wahlbüro

malreden

Manchmal kann das Gefühl von Einsamkeit zum Thema werden. Verlust des Arbeitsalltags, Todesfälle im Familien- und Freundeskreis und körperliche Beeinträchtigungen – die Ursachen, die zu Einsamkeit führen können, sind unterschiedlich und können tiefgreifend sein. malreden ist ein telefonisches Gesprächsangebot des Vereins Silbernetz Schweiz für ältere Menschen, das täglich von 9 – 20 Uhr unter der Gratisnummer 0800 890 890 erreichbar ist. Geschulte Freiwillige hören zu, schenken Zeit und ein offenes Ohr, nehmen Anteil, bieten eine Gelegenheit zum Austausch. malreden versteht sich als niederschwellige Ergänzung zu den bestehenden Angeboten des Sozial- und Gesundheitswesens und entlastet die Spitex, Sozialdienste, die Gemeinwesenarbeit oder andere Akteure im Bereich Alter. Alle Anrufe sind kostenlos, anonym und vertraulich. Weitere Informationen entnehmen Sie der Gemeindehomepage Magden.